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Polens Pläne zur Vertiefung der Oder-Fahrrinne

Kleine Anfrage „Polens Pläne zur Vertiefung der Oder-Fahrrinne“ herunterladen (PDF, 175 KB)

(Nr. 4746 - Benjamin Raschke) Wie die MOZ am 13. Juli 2019 berichtete, liegen in Polen seit 1. Juli Pläne für die Vertiefung der Oder-Fahrrinne zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus, ohne dass die deutsche Seite informiert wurde. Im Kern gehe es darum, dass eine Fahrrinne für die Schifffahrt von mindestens 1,80 Meter Tiefe hergestellt werden soll, die im Oder-Abschnitt von Ratzdorf bis Küstrin zu 80 Prozent eines Jahres und von Küstrin bis Schwedt zu 90 Prozent des Jahres garantiert sein soll. Brandenburg setzt beim Hochwasserschutz als Folge des Extremhochwassers im Sommer 1997 das Programm „Sicherheit und Zukunft für die Oderregion“ mit dem Ziel der Wiederherstellung und Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlagen an der Oder um, damit künftige Extremhochwasser mit einer 200-jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit schadlos gekehrt werden können. Für den Naturschutz stellt das Odertal mit seinem über 500 km bis zur Mündung freifließenden Fluss einen wichtigen Korridor mit großflächigen und hochwertigen Schutzgebieten dar. So ist die Oder Vorranggewässer für die Wiederansiedlung des Baltischen Störs. Seit 2006 erfolgen mit finanziellen Fördermitteln der öffentlichen Hand Besatzmaßnahmen, deren Erfolge (Rückkehrer zum Laichen) ab 2020 erwartet werden.

Ich frage die Landesregierung:

Beteiligung der deutschen Seite

1. Hat die Landesregierung Kenntnis von den Plänen zur Vertiefung der Oder-Fahrrinne? Wenn ja, was genau sehen die Pläne vor und wie positioniert sich die Landesregierung dazu?

2. Gab es eine offizielle Beteiligung der Landesregierung bzw. der Bundesregierung? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Hochwasserschutz

3. Welche Auswirkungen sind auf die umfangreich fertiggestellten Hochwasserschutzmaßnahmen und das Hochwasserrisiko zu erwarten? Wird trotz der Maßnahmen zur Vertiefung der Oder die Hochwasserneutralität gewährleistet werden, d.h. der Scheitel des Bemessungshochwassers für die Deiche wird durch die geplanten Maßnahmen nicht signifikant erhöht?

4. Wie ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur respektive die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eingebunden?

5. Welchen aktuellen Kenntnisstand zu den Oder-Ausbauplänen auf polnischer Seite hat die Landesregierung durch die zuständigen Arbeitsgruppen der deutsch-polnischen Grenzgewässerkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder?

Einhaltung der Schutzziele

6. In welchem Zusammenhang stehen die Pläne zur Vertiefung der Oder mit dem von der Weltbank, der Entwicklungsbank des Europarates und der Europäischen Kommission finanzierten Odra-Vistula Flood Management Project (P147460-„1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder“)? Was ist der aktuelle Stand beim Odra-Vistula Flood Management Project (P147460-„1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder“)?

7. Was unternimmt die Landesregierung zum Schutz der FFH-Art (Anhang IV) Baltischer Stör in der Oder?

8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Vorkommen des Baltischen Goldsteinbeißers in der Oder, das einzige Vorkommen in Deutschland, nachhaltig zu sichern?

9. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Schutz von Deutschlands einziger sich selbst erhaltender Wandermaränenpopulation in der Oder bei?

10. Was unternimmt die Landesregierung zum Schutz des Flussgebiets der Oder als ökologisches Vorranggewässer?