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Parteipolitisch motivierte Ermittlungsarbeit durch den polizeilichen Staatsschutz?

Kleine Anfrage „Parteipolitisch motivierte Ermittlungsarbeit durch den polizeilichen Staatsschutz?“ herunterladen (PDF, 166 KB)

(Nr. 4573 - Ursula Nonnemacher/Benjamin Raschke) Der umfangreichen Berichterstattung in den Medien zufolge besteht der Verdacht einer parteipolitisch motivierten Einflussnahme auf die Ermittlungsarbeit der Polizei in Frankfurt (Oder). So sind Staatsschutz-Ermittlungen, die offenbar schon seit Sommer 2017 laufen, bekannt geworden, bei denen Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ in Frankfurt (Oder) ins Visier der Polizei geraten sein sollen. Es geht in dem polizeilichen Vorgang um das Entfernen eines oder mehrerer AfD-Plakate. Bei der Tätersuche soll neben den Personenmerkmalen „jung“ und „weiblich“ auch die grüne Parteimitgliedschaft zum Fahndungskriterium erhoben worden sein. Des Weiteren wird berichtet, dass bei den Ermittlungen Angaben aus AfD-Kreisen eine zentrale Rolle spielen und Bildmaterial, das ein AfD-Politiker auf Anfrage der Polizei bereitgestellt habe - sozusagen auf Anfrage von Kollegen, denn der AfD-Politiker ist selbst Polizist. Gegen ihn und gegen ermittelnde Polizeibeamte hat ein Betroffener inzwischen Strafanzeige erstattet.

Wir fragen die Landesregierung:

Allgemeine Fragen:

1. Wie bewertet die Landesregierung den im Raum stehenden Vorwurf des möglichen Missbrauchs der polizeilichen Ermittlungen, insbesondere den Einsatz der Methode des „political profiling“?

2. Welche Maßnahmen gibt es und welche internen Kontrollmechanismen bestehen, um Praktiken des „political profiling“ durch Ermittlungsbehörden des Landes Brandenburg zu verhindern?

3. Werden Verdachtsfälle auf „political profiling“ bei der Brandenburger Polizei statistisch erfasst?

a. Falls ja: Wie viele entsprechende Verdachtsfälle sind seit dem Jahr 2014 registriert worden und von welcher Stelle wird die Statistik geführt?

b. Falls nein: Warum werden entsprechende Verdachtsfälle nicht statistisch erfasst - wäre dies eine Maßnahme, die zur Qualitätsüberwachung und Qualitätssicherung genutzt werden könnte?

4. Ist sichergestellt, dass Polizeibedienstete dienstliche Einrichtungen wie dienstliche Informationssysteme und Datenbanken ausschließlich für dienstliche Zwecke nutzen und mit welchen Mitteln wird das sichergestellt?

5. Welche Mittel stehen zur Verfügung, um strafrechtliche und dienstrechtliche Verfehlungen zu ahnden, wie sie in der eingangs benannten Berichterstattung dargestellt werden?

6. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seine Beschäftigten laut Medienberichten aufgefordert, eine etwaige Mitgliedschaft in der AfD der Sicherheitsabteilung mitzuteilen. Sind in Brandenburg, wo der AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz-Verdachtsfall „Der Flügel“ beherrscht wird, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden wie etwa der Polizei in ähnlicher Weise zur Mitteilung von AfD-Mitgliedschaften aufgefordert worden oder ist dies geplant? Wenn ja, wann und in welcher Form?

Konkrete Fragen zum Fall der Berichterstattung:

7. Wie geht die Polizei in Frankfurt (Oder) mit den genannten Vorwürfen um – welche Maßnahmen zur Klärung beziehungsweise zur dienstrechtlichen Aufarbeitung wurden veranlasst?

8. Wann waren polizeiliche Vorgesetzte der ermittelnden Polizeibediensteten aus Frankfurt (Oder) erstmals mit den genannten Ermittlungen gegen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen befasst - beispielsweise, indem sie Zwischenberichte oder Vermerke zur Kenntnis genommen haben oder an Besprechungen teilgenommen haben, in denen die Ermittlungen thematisiert wurden?

9. Ab welchem Zeitpunkt sind die genannten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bekannt gewesen und inwiefern war die Staatsanwaltschaft mit dem Vorgang befasst beziehungsweise in den Vorgang eingebunden?

10. Ab welchem Zeitpunkt lagen im Innen- und/oder im Justizministerium des Landes Brandenburg Kenntnisse über die genannten Ermittlungen vor und was wurde ggf. daraufhin veranlasst und zu welchem Zeitpunkt?

11. Wo wird die in der Medienberichterstattung erwähnte Strafanzeige gegen Polizeibedienstete in Frankfurt/Oder bearbeitet - bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt oder bei der Generalstaatsanwaltschaft?