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Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4347 Nachfragen zur Kleinen Anfrage „Umfangreiche Baumfällungen im Sabersky-Park und Waldumwandlung in Brandenburg“

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4347 Nachfragen zur Kleinen Anfrage „Umfangreiche Baumfällungen im Sabersky-Park und Waldumwandlung in Brandenburg““ herunterladen (PDF, 188 KB)

(Nr. 4660 - Benjamin Raschke) Aus den Antworten der Landesregierung zur Kleinen Anfrage „Umfangreiche Baumfällungen im Sabersky-Park und Waldumwandlung in Brandenburg“ (Drucksache 6/10996) ergeben sich einige Nachfragen. Aufgrund einer Diskussionsrunde mit Bürger*innen aus Teltow am 21.5.2019 im Sabersky-Park und einer anschließend vorgenommenen persönlichen Begehung ergeben sich weitere Fragen, die in 3 Themenblöcke gegliedert sind.

Ich frage die Landesregierung:

A. Nachfragen zu den Baumfällungen

1. Im gartendenkmalpflegerischen Gutachten von Mechtild Bohnert vom 15.12.2016 werden über 100jährige Bäume erwähnt, die sie kartiert hat. Wurden diese Bäume von den Baumfällarbeiten verschont? Wenn nein, warum nicht?

2. Wann konkret wurden die Waldarbeiten des Eigentümers beendet? Wurde das Ende der Arbeiten der unter Forstbehörde (uFB) angezeigt? Besteht eine entsprechende Anzeigepflicht?

3. Haben die Behörden geprüft, ob mit den vorgenommenen Ausholzungen und der Beseitigung des gesamten Totholzbestandes im Wald Verstöße gegen das Bundeswaldgesetz (BWaldG), das Landeswaldgesetz (LWaldG) oder gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) vorliegen? Falls ja, lagen Verstöße vor und welche Konsequenzen (bspw. Strafanzeigen) hatten diese? Falls nein, warum nicht?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass sämtliche Totholzbestände im Wald des Sabersky-Parks vom Eigentümer zerstört und beseitigt wurden? Hat der Eigentümer damit gegen § 4, Abs. 3, Ziffer 13 LWaldG verstoßen?

5. Hat sich die uFB nach dem Abschluß der Waldarbeiten vor Ort wie von der Landesregierung angekündigt ein Bild vom Zustand des Sabersky-Parks gemacht? Wenn ja, wie oft und wann (bitte auflisten)? Wenn nein, warum nicht?

6. Was sind die Merkmale einer guten fachlichen forstwirtschaftlichen Praxis bei der Waldbewirtschaftung, wurde diese guten fachlichen Forstpraxis nach Ansicht der Landesregierung hier angewandt?

B. Wiederherstellung und Zugänglichkeit des Sabersky-Parks

7. Soll die von der Landesregierung dargestellte Wiederraufforstung bzw. die Neupflanzungen an einer anderen Stelle vorgenommen werden als im Sabersky-Park? Wenn ja, warum und wo? Wenn nein, wann und wo werden die Aufforstungen im Sabersky-Park durchgeführt und wer wird diese kontrollieren?

8. Die uFB versucht nach Angaben von Einwohner*innen vergeblich, den Eigentümer zu erreichen und ihn zur Beseitigung der Absperrung des Sabersky-Parks zu bewegen. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Sperrung des Waldes für die Bevölkerung aufzuheben?

C. Sicherung des Parks gegen Bebauung

9. Ist davon auszugehen, dass wenn ein Bebauungsplan für den Sabersky-Park aufgestellt und vom Eigentümer ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt wird, dies mit Blick auf die forstrechtlich bedenkliche Waldsituation in Teltow (Stadt Teltow mit 7,3 % Waldbestand und Gemarkung Teltow mit 2,7% Waldbestand) automatisch zu einer Untersagung durch die uFB führt?

10. Ist es für diesen konkreten Fall denkbar, dass trotz der bedenklichen Waldsituation in Teltow eine Genehmigung für eine Waldumwandlung erteilt werden kann? Wenn ja, unter welchen Umständen wäre dies möglich?

11. Wenn Kommunen nach LWaldG verpflichtet sind, den Wald im Rahmen der Bauleitplanung angemessen zu berücksichtigen: Welche konkreten Beurteilungsmaßstäbe sind anzulegen, damit die Waldberücksichtigung im Rahmen einer Bauleitplanung als angemessen bezeichnet werden kann? Ist bspw. die Aufstellung eines Bebauungsplans, der Baufelder für eine Bebauung vorsieht, so zu bewerten, dass er eine angemessene Berücksichtigung von Wald sein kann bzw. ist?

D. Weitere Bebauungen mit Waldbeseitigungen in Teltow

12. In der Stadt Teltow sind weitere Bauvorhaben geplant, die sehr voraussichtlich bei ihrer Realisierung mit einer Beseitigung von Wald verbunden sein werden. Dies besorgt die Bürger*innen sehr. Nach Angaben der Landesregierung soll die uFB in Städten mit weniger als 10 % Waldanteil keine weiteren Waldumwandlungen genehmigen. Wird es hierzu bspw. im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift der uFB eine entsprechende Anweisung der Landesregierung geben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?