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Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3648 (Drucksache 6/8961): Strafverfolgung von illegaler Abfallentsorgung in Brandenburg

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(Nr. 4178 - Benjamin Raschke) Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3648 geht hervor, dass sich die Anzahl an Sanktionsentscheidungen wegen Straftaten gemäß § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit Abfällen) in den vergangenen Jahren im unteren einstelligen Bereich bewegte. Wie der Prozess zum „Markendorf-Komplex“ im Jahr 2016 zeigte, können Verfahrensverzögerungen aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung der Gerichte zu „Strafrabatten“ führen. Unklar ist, welche Auswirkungen lange Verfahrensdauern im Einzelnen auf Gerichtsverfahren im Bereich der Umweltdelikte haben.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Monate betrug die jeweilige Verfahrensdauer in Gerichtsverfahren wegen Straftaten gemäß § 326 StGB in den vergangenen 5 Jahren? (bitte auflisten nach Jahren und Gerichten)

2. Wie oft kam es in den vergangenen 5 Jahren aufgrund langer Verfahrensdauern zu „Strafrabatten“ bei Gerichtsverfahren wegen Straftaten gemäß § 326 StGB?

3. Wie viele Straftaten gemäß § 326 StGB sind in den vergangenen 5 Jahren verjährt? (bitte nach Jahren auflisten)

4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den langen Verfahrensdauern bzw. Verjährungen in Gerichtsverfahren wegen Straftaten gemäß § 326 StGB wie beim Prozess gegen den „Markendorf-Komplex“?

5. Wie erklärt sich die Landesregierung die sehr geringe Zahl an Sanktionsentscheidungen im Rahmen von Gerichtsverfahren wegen Straftaten gemäß § 326 StGB in Anbetracht deutlich höherer Verfahrenseingänge wegen Straftaten gemäß § 326 StGB bei den Staatsanwaltschaften?

6. In Brandenburg sind bisher keine Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig, die sich ausschließlich mit Umweltdelikten befassen. Worin sieht die Landesregierung hierfür die Gründe? Sind hier Änderungen vorgesehen?

7. Plant die Landesregierung die Einrichtung einer staatsanwaltschaftlichen Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Umweltkriminalität? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?