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Nachfrage zur Kleinen Anfrage Verordnung über das Naturschutzgebiet Kuhzer See

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Kleinen Anfrage Verordnung über das Naturschutzgebiet Kuhzer See“ herunterladen (PDF, 2 MB)

(Nr. 4304 - Benjamin Raschke/Axel Vogel) In der Antwort auf die Kleine Anfrage 4133 gibt die Landesregierung an, dass sie das Naturschutzgebiet „Kuhzer See / Klaushagen“ um 370 ha kleiner ausgewiesen habe, als die Flächen der beiden FFH-Gebiete „Kuhzer See / Klaushagen“ und „Klaushagen“ die im Jahr 2009 an die EU gemeldet wurden. In der Antwort ist sogar von einem „wissenschaftlichen Fehler“ die Rede. Es geht um verschiedene Ackerflächen in einem Gebiet welches mit seinen zahlreichen Kleingewässern den klassischen Lebensraum der Rotbauchunke in Brandenburg repräsentiert. Die Ackerflächen wurden zuletzt sehr intensiv landwirtschaftlich genutzt, was zu Beeinträchtigungen an den Gewässern geführt hat. 2011 führte das LELF exemplarisch Messungen an einem Kleingewässer westlich von Stabeshöhe durch (siehe Drucksache 5/ 4390) und stellte eine massive Belastung durch Pestizide fest. Die Konzentration eines Gifts überstieg den Grenzwert für Trinkwasser um das bis zu

117 fache. Andere Untersuchungen von NGOs im gleichen Jahr bestätigen diese Daten in diesem und zahlreichen anderen Kleingewässern in der Region.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welchen Teilbereichen waren bei der Ausweisung der beiden FFH-Gebiete die Hauptlebensräume der Rotbauchunken und Kammmolche zu finden?

Bitte für nachvollziehbare Teilbereiche aufschlüsseln.

2. In welchen Teilbereichen wurden Lebensräume der Rotbauchunken und Kammmolche bei den Untersuchungen für die Berichtspflichten inklusive der Untersuchung 2018 in den beiden FFH-Gebieten gefunden? Bitte für nachvollziehbare Teilbereiche und nach Jahren getrennt aufschlüsseln.

3. Worin lag der „wissenschaftliche Fehler“ die 370 ha Agrarlandschaft mit zahlreichen Kleingewässern als Lebensräume der Rotbauchunke im Jahr 2009 mit in die beiden FFH- Gebiete einzubeziehen und nach Brüssel zu melden?

4. Wie oft, wann und von wem wurden die oben genannten und aktuell nicht im NSG berücksichtigen Gebiete auf die Eignung als Lebensraum untersucht?

5. Wo und wie viele Rotbauchunken und Kammmolche wurden dabei in diesen Bereichen gefunden?

6. Wenn der Erhaltungszustand der Rotbauchunke anhaltend mit „C“ als unzureichend/schlecht eingestuft wird, welche Strategien hat die Landesregierung dies zu verbessern?

7. Durch welche Maßnahmen soll die Population dabei konkret in den beiden FFH-Gebieten „Kuhzer See / Klaushagen“ und „Klaushagen“ konkret vor Ort verbessert werden und wann und wie soll dies erfolgen?