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Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3957 Eisenhydroxid: Entschlammung der Spreegewässer (Drucksache 6/10000)

Kleine Anfrage „Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3957 Eisenhydroxid: Entschlammung der Spreegewässer (Drucksache 6/10000)“ herunterladen (PDF, 159 KB)

(Nr. 4323 - Heide Schinowsky/Benjamin Raschke) Seit Jahren führen die Spree und ihre Zuflüsse vermehrt Eisenhydroxid und färben sich dadurch rostbraun. Trotz der klaren Aufforderung des Landesparlamentes liegt bis heute der strategische Gesamtplan nicht vor. Zudem ist weiterhin unklar, wo der ausgebaggerte Ockerschlamm gelagert werden soll. Hierzu hatten wir oben genannte Kleine Anfrage eingereicht. Die Qualität der Antworten wies starke Defizite auf. Daher bitten wir erneut bzw. ergänzend um möglichst konkrete Antworten auf die Fragen.

Wir fragen die Landesregierung:

Zu Frage 2 zu den Gewässerabschnitten und den ausgebaggerten Mengen an Eisenhydroxidschlämmen (EHS):

1. Wie wird das Volumen der auszubaggernden EHS festgelegt?

(Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/3957 geht hervor: Vorsperre Bülow: Ausbaggerung des 5-fachen Volumens 2018 im Vergleich zu 2015, Greifenhainer Fließ Ausbaggerung des doppelten (2015), 2,4-fachen (2016),
3,2-fachen (2017), doppelten (2019 geplant) Volumens im Vergleich zu 2018)

Zu Frage 3:

2. Welche Gewässerabschnitte der Spree und der Nebenfließe sind mit EHS belastet?

3. Warum sind an Gewässerabschnitten, die mit EHS belastet sind, keine Ausbaggerun-gen geplant?

4. Die Beräumung welcher Fließe, die im Grundwassertrichter liegen wird bzw. wird nicht finanziert? Bitte listen Sie einzeln auf!

Zu Frage 6:

5. Welche Konzentrationen an potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Magnesium, Mangan, Nickel, Quecksilber, Selen, Uran, Zink, Nitrat, Sulfat sowie TOC wurden in den EHS gemessen? Bitte schlüsseln Sie auf nach Gewässerabschnitt und Jahr!

6. Der pH-Wert ist ein Schlüsselparameter bzgl. der Mobilisierung von Stoffen aus dem Sediment. Welche pH-Werte wurden gemessen? Bitte schlüsseln Sie auf nach Gewässerabschnitt und Jahr!

Zu Frage 7:

7. Wurden vor 2015 ausgebaggerte EHS Schlämme gemäß LAGA M20 anders als „nicht gefährliche“ Abfälle klassifiziert?

8. Kam es zu Grenzwertüberschreitungen im Baggergut? Wenn ja: bei welchen, wann entnommenen EHS?

Zu Frage 8:

9. Wie erfolgt die Entsorgung des EHS-Baggergutes aus den einzelnen Gewässer-abschnitten und wohin? Bitte geben Sie die Gewässerabschnitte sowie alle entnommenen Volumina an und unterscheiden zwischen Endlagerung (Ort) und Zwischenlagerung (Ort). Bitte geben Sie auch die Ergebnisse der Deklarationsanalyse nach LAGA M20 und BBSchV mit an!