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Mängel im Verfahrensablauf der Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz

Kleine Anfrage „Mängel im Verfahrensablauf der Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz“ herunterladen (PDF, 155 KB)

(Nr. 4459 - Axel Vogel) Das Verfahren der Unternehmensflurbereinigung Vehlefanz läuft seit dem Jahr 1991 und betraf ursprünglich nur eine sehr kleine Fläche von unter einem Hektar. Im Jahr 1999 wurde das Verfahren dann auf eine Fläche von 370 Hektar ausgedehnt und mit einem weiteren Änderungsbeschluss seit 2014 schließlich auf eine Fläche von 2400 Hektar. Es läuft unter der Verf.-Nr.: 5-001-X.

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat am 03.02.2015 per Erlass geregelt, wie Grundstückeigentümer in diesen Verfahren zu beteiligen sind sowie der Vorstand zu bilden und die Teilnehmerversammlung zu organisieren ist. Darin wird u.a. festgelegt, dass die infrage kommenden Grundstückseigentümer mit einem persönlichen Anschreiben zur Aufklärungsversammlung einzuladen sind.

Aufgrund der Nichteinhaltung dieses Erlasses, mangelnder Transparenz sowie weiterer Formfehler im Verfahren gibt es mittlerweile deutliche Kritik am Ablauf des Verfahrens.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde bei der Zusammensetzung des Vorstandes nicht darauf geachtet die vorherrschende Stellung eines landwirtschaftlichen Betriebes zu vermeiden?

2. Warum wurden die Beteiligten bei der Einladung zur Aufklärungsversammlung am 23.01.2014 nicht, wie gefordert und wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4099 geschildert, zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung persönlich eingeladen?

3. Warum wurde zur Aufklärungsversammlung am 23.01.2014 nicht das Interesse der Grundstückseigentümer an dem geplanten Flurbereinigungsverfahren abgefragt?

4. In der Vergangenheit gab es Unregelmäßigkeiten im Ablauf der Teilnehmerversammlung, beispielsweise wurde nicht darauf geachtet, in der Tagesordnung die „Bestätigung der Niederschrift“ oder „Einwendungen und Ergänzungen zur Tagesordnung“ abzufragen. Welche Auswirkungen haben diese Unterlassungen auf die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Versammlungen?

5. Welche Auswirkungen haben die zuvor genannten Unregelmäßigkeiten auf den weiteren Verfahrensverlauf?

6. An welchem Datum wurde die alljährliche vorgeschriebene Teilnehmerversammlung seit 2014 jeweils abgehalten?

7. Ist es zur Verbesserung der Transparenz möglich, den Beteiligten des Verfahrens die Teilnahme an den Vorstandssitzungen zu ermöglichen und Einsicht in die Unterlagen zu geben?