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Leistungsprämien für Beamte

Kleine Anfrage „Leistungsprämien für Beamte“ herunterladen (PDF, 166 KB)

(Nr. 4782 - Axel Vogel) Für die Beamtinnen und Beamten der Landesverwaltung können für gegenwärtige beziehungsweise in der Vergangenheit erbrachte herausragende besondere Leistungen Leistungsprämien und Leistungszulagen gewährt werden. Aufgrund der Brandenburgischen Leistungsprämien- und -zulagenverordnung (BbgLPZV) vom 7. August 2014 ist diese Möglichkeit mit Wirkung vom 1. Januar 2014 auch für Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe B (Führungskräfte) eröffnet worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie oft ist - getrennt nach Ressorts - seit dem 1. Januar 2014 von der Möglichkeit der Ausreichung einer Leistungsprämie als Einmalzahlung für Beamtinnen oder Beamte der Besoldungsgruppe B Gebrauch gemacht worden?

2. Wie hoch war im Einzelfall die jeweils ausgereichte Leistungsprämie prozentual gemessen am jeweiligen Bruttomonatsgehalt?

3. Sind für die Gewährung von Leistungsprämien für dieses Spitzenpersonal Kriterienkataloge zentral durch die Landesregierung oder separat durch einzelne Ressorts erstellt worden, die einen über das Gehalt hinausgehenden zusätzlichen Anreiz wenigstens exemplarisch gerechtfertigt erscheinen lassen?

4. Ist in den betroffenen Ressorts bei der Prämienvergabe an die Spitzenbeamtinnen und -beamten die jeweilige Hausleitung bei der Entscheidung involviert gewesen, wenigstens ein „Vier-Augen-Prinzip“ gewahrt worden oder ist die Entscheidung - auch in diesem Bereich - ausschließlich durch die oder den jeweiligen Dienstvorgesetzten zu verantworten gewesen?

5. Haben alle oder einzelne oberste Dienstbehörden bei der Prämienvergabe an die Spitzenbeamtinnen und -beamten von der Übertragungsmöglichkeit der Entscheidungsbefugnis des § 6 Abs.1 Satz 2 BbgLPZV Gebrauch gemacht? - Wenn ja, in welcher Form?