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Laubentsorgung in der Prignitz

Kleine Anfrage „Laubentsorgung in der Prignitz“ herunterladen (PDF, 95 KB)

(Nr. 4266 - Benjamin Raschke) In der Prignitz ist seit Jahren ein Streit um die Art der Laubentsorgung entbrannt. Seit Jahrzehnten haben die Anwohner*innen der 6-reihigen Groß Breeser Allee dies ehrenamtlich übernommen. Seit 2 Jahren wird das Herbstlaub nicht mehr - wie seit Jahrzehnten im Herbst üblich - in der erforderlichen Anzahl an Containern gesammelt und abgefahren, sondern geschreddert und auf den öffentlichen Plätzen und Wegen verteilt bzw. liegengelassen. Nach Angabe von Einwohner*innen werde auch bereits zusammengetragenes Laub wieder verteilt, geschreddert und liegengelassen. Dadurch bilde sich eine braune Schicht aus fauligem Substrat, welche bei Nässe eine Rutschgefahr darstelle und das Dorf ungepflegt und schmutzig aussehen ließe.

Sorge bestehe auch, dass bei einem Befallhochallergene Raupenrückstände des Eichenprozessionsspinners mit dem zerkleinerten Laub verteilt werden. Zudem seien bereits Schäden an den Wurzeln und eine Schimmelentwicklung an den Bäumen der denkmalgeschützten Groß Breeser Allee durch die aktuelle Praxis offensichtlich.

Die obere Denkmalschutzbehörde des Landes erarbeitete eine Aufgabenanforderung zum Schutz der Groß Breeser Allee. Die Einwohner*innen gehen davon aus, dass die in ihrer Art und Ausprägung und unter Denkmalschutz stehende Groß Breeser Allee ein Juwel in der Kulturlandschaft Brandenburgs darstellt. Sie befürchten den Niedergang dieser ganz besonderen Allee entlang der L11. Bisherige Lösungsversuche blieben ergebnislos.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegt der zuständigen Landesbehörde eine Pflege- und Erhaltungskonzeption vor, bzw. durch welche Maßnahmen wird die Unterschutzstellung der Groß Breeser Allee nachhaltig gesichert? Wenn ja, wo und von wem ist diese einsehbar?

2. Gab es Antragstellungen aus dem Landkreis Prignitz oder der zuständigen Amtsver-waltung Bad Wilsnack-Weisen, um die finanziellen Grundlagen entsprechender Schutzmaßnahmen zu sichern? Wenn ja, welche und wann?

3. Ist die Laubentsorgung durch Schreddern, Verteilen und Liegenlassen nach Ansicht der Landesregierung zulässige Praxis? Falls ja, wo ist dies geregelt? Falls nein, wie steht die Landesregierung zu dieser Praxis?

4. Welche Vor-und Nachteile entstehen nach Auffassung der Landesregierung durch das Laubschreddern, -verteilen und -liegenlassen einerseits und die frühere, teils ehrenamtliche Praxis andererseits?