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Lärm- und Insektenschutz bei der Laubentsorgung (Laubbläser-/sauger)

Kleine Anfrage „Lärm- und Insektenschutz bei der Laubentsorgung (Laubbläser-/sauger)“ herunterladen (PDF, 112 KB)

(Nr. 4547 - Benjamin Raschke) Der Einsatz von Laubsaugern und Laubbläsern führt vielerorts zu einer hohen Lärmbelästigung. Bei der Verwendung von Laubsaugern werden die zahlreichen Insekten im Laub abgetötet, einige Geräte können das Laub gleich schreddern. Bei der Verwendung von Laubbläsern wird mit dem Laub Staub, Dreck und Kot aufgewirbelt, was mit einer hohen Belastung der Atemluft einhergeht. Geräte mit Verbrennungsmotor stoßen gesundheitsschädliche Stickoxide und Kohlenwasserstoffe aus. Daher sind Laubbläser in einigen Gemeinden der USA seit den 1970er Jahre untersagt, auch die österreichischen Städte Graz, Leibnitz und die Gemeinde Kaindorf an der Sulm haben die Verwendung von Laubbläsern ausgeschlossen. Unklar ist, wie das Land Brandenburg die eigene Laubentsorgung organisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften gibt es zur Laubentsorgung im Land Brandenburg?

2. An welchen Straßen bzw. Flächen ist das Land Brandenburg für die Entsorgung von Laub zuständig, wer führt dies praktisch durch?

3. Setzt das Land Brandenburg Laubbläser und Laubsauger ein? Wenn ja, wie viele und mit welchen Standards? Handelt es sich um Geräte mit Elektro- oder Verbrennungsmotor?

4. Welche Alternativen zu Laubbläsern und -saugern setzt das Land Brandenburg ein?

5. Falls Laubsäcke zum Einsatz kommen: Aus welchem Material bestehen sie?

6. Wo und wie wird das Laub entsorgt?