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Kostenübernahme für ehrenamtliche Naturschutzhelfer

Kleine Anfrage „Kostenübernahme für ehrenamtliche Naturschutzhelfer“ herunterladen (PDF, 113 KB)

(Nr. 4115 - Benjamin Raschke und Axel Vogel) Nach § 34 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes können die unteren Naturschutzbehörden zur Unterstützung bei der Durchführung der Naturschutzgesetze geeignete sachkundige Personen zu ehrenamtlichen Naturschutzhelfern und -helferinnen bestellen. Die Naturschutzhelferinnen und -helfer sollen die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Ehrenamtler können entstandene Kosten teilweise erstattet bekommen, was aber in den Landreisen unterschiedlich gehandhabt wird.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Mittel stehen der Landesregierung zur Verfügung, um den Landkreisen die Kosten für ehrenamtliche Naturschutzhelferinnen und -helfern zu erstatten?

2. Welche Mittel wurden bisher zu diesem Zwecke ausgereicht? Bitte nach Jahr und Landkreis getrennt auflisten.

3. Welche Kosten (Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten, Sachkosten usw.) können die Ehrenamtler erstattet bekommen?

4. Hat die Landesregierung einen Überblick wie dies in den Landkreisen geregelt ist?

5. Unterstützt die Landesregierung die Landkreise dabei die Naturschutzhelferinnen und -helfer über eine Unfall-und Haftpflichtversicherung abzusichern?