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Kleine Anfrage zur KTG-Flächen Rückabwicklung

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(Nr. 4486 - Axel Vogel) 2015 veräußerten 14 KTG Agrar-Tochterunternehmen 2.263 ha Ackerflächen an die KTG-Tochter ATU Landbau GmbH. Der Verkauf der Flächen wurde in einem einzigen Kaufvertrag vollzogen. Die untere Landwirtschaftsbehörde des Landkreises Prignitz erteilte dafür am 30.07.2015 die Genehmigung. Alle Grundstücke wurden an die jeweiligen Verkäufer für einen Zeitraum von 18 Jahren rückverpachtet.

Drei Wochen nach dieser Transaktion wurden 94,9% der ATU Landbau GmbH an die
Munich Re verkauft. Der Landkreis Prignitz nahm laut Medienberichten mit Bescheid vom 28.9.2017 die erteilte Genehmigung zum Verkauf an die ATU Landbau für 463 Hektar zurück. Die Munich Re legte gegen den Bescheid der unteren Landwirtschaftsbehörde Rechtsmittel ein.

Für weitere 1.800 ha Land wurden keine Landwirte gefunden, die die Äcker zu den gegebenen Bedingungen erwerben wollten. Hier stellt sich die Frage nach dem Warum. Waren die Bedingungen des Verfahrens geeignet, um das Ziel zu erreichen, die Flächen an ortsansässige und vorkaufsberechtigte Landwirte zu bringen?

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist Stand der rechtlichen Auseinandersetzung zu diesem Vorgang? Welches Gericht ist zuständig und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

2. Aus welchem Grund wurde nicht bereits die Genehmigung des Verkaufs von 2.263 ha Agrarflächen an die ATU Landbau versagt?

3. Mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung geprüft, ob nach dem Bekanntwerden des Share Deals mit der Munich Re auch der Rückverpachtung an die verkaufenden KTG-Tochterbetriebe durch die ATU Landbau die Genehmigung nach § 4 (1) u. (2) LpachtVG zu versagen war?

4. Welche KTG Tochterbetriebe haben welche Flächen an die ATU Landbau veräußert? Bitte listen Sie auf mit Namen des Betriebes, Betriebssitz, Flächenausstattung getrennt nach Eigentum und Pacht vor dem Geschäft mit der ATU Landbau.

5. Aus welchen Gründen konnten aus Sicht der Landesregierung nur für einen geringen Teil der insgesamt 2.263 ha kaufwillige Landwirte im Rahmen der Rückabwicklung gefunden werden?

6. Welche gesetzlichen Fristen gab es für die Rückabwicklung und wie wurden diese genutzt? Ist das Verfahren der Rückabwicklung abgeschlossen?

7. Wie viele der betroffenen 2.263 ha konnten insgesamt an ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe veräußert werden und wie viele Hektar bleiben im Besitz der
Munich Re? Wie viele ha wurden direkt an vorkaufsberechtigte Landwirte veräußert, für wie viele ha wurde das Vorkaufsrecht durch die zuständige Landgesellschaft ausgeübt?

8. Mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung geprüft, ob im konkreten Einzelfall angesichts der außerordentlichen Größe der Flächen und der damit verbundenen enormen Kapitalbindung eine Verlängerung von Fristen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten kaufwilliger Landwirte durch die zuständige Landgesellschaft möglich war?

9. Welche konkreten Flächen wurden zum Verkauf an ortsansässige Landwirte angeboten (bitte Aufstellung nach Landkreis, Losgrößen)?

10. Wie wurden die Flächenpreise im Rahmen der Rückabwicklung ermittelt?

11. Waren die kaufinteressierten Landwirte gezwungen für komplette Lose zu bieten oder konnten sie auch für Teilflächen bieten?

12. Waren kaufinteressierte Landwirte gezwungen, die Pachtverträge zwischen der ATU Landbau (Käuferin und Verpächterin) und den KTG Agrar Tochterunternehmen (Verkäufer und Rückpächter) zu übernehmen? Welche Möglichkeiten wurden mit welchem Ergebnis geprüft, um landwirtschaftliche Betriebe mit Kaufinteresse nicht zur Übernahme bestehender Pachtverhältnisse zu zwingen?

13. Welche Bedingungen wurden für bietende Landwirtschaftsbetriebe gestellt, insbesondere mit Blick auf Aufstockungsbedürftigkeit, Finanzierung des Flächenkaufs, Betriebskonzept.

14. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe bekundeten insgesamt ein Interesse an den betroffenen Flächen und wie viele kamen zum Zuge? Waren auch Existenzgründer darunter?

15. Gab es auch Flächen mit mehreren Kaufgeboten. Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde entschieden, wer den Zuschlag erhält?

16. Welche Flächenausstattung hatten die erwerbenden Betriebe (bitte anonymisierte Aufstellung nach Flächenausstattung und Zukauf)?

17. Nach welchen Kriterien definiert die Landesregierung die Aufstockungsbedürftigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes?

18. Ab welcher Betriebsgröße in ha bzw. nach welchen weiteren Kriterien ist ein Landwirtschaftsbetrieb in Brandenburg nicht mehr aufstockungsbedürftig? Gibt es hierzu entsprechende Urteile des OLG Brandenburg?

19. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer durch den Verkauf der 463 ha Agrarflächen an vorkaufsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe bzw. für Flächen, für die die Landgesellschaft das Vorkaufsrecht ausgeübt hat?

20. Wie hat die Landesregierung ihre eigenen bodenmarktpolitischen Ziele bei der Vergabe der 2.263 ha an vorkaufsberechtigte landwirtschaftliche Betriebe konkret verfolgt?

21. Ist der „5-Punkte-Plan zum Bodenmarkt“ auch nach dem Share-Deal zwischen der KTG und Munich Re bzw. der KTG-Pleite und der damit aufgetretenen Probleme auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt der aktuellste Stand der bodenmarktpolitischen Ziele der Landesregierung? Wenn nein, welche bodenmarktrechtlichen Änderungen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um eine agrarstrukturell gesunde Bodenverteilung in Brandenburg zu sichern und welche Initiativen hierzu unternimmt die Landesregierung konkret?