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Gestaltungsmöglichkeiten im Freiraumverbund

Kleine Anfrage „Gestaltungsmöglichkeiten im Freiraumverbund“ herunterladen (PDF, 205 KB)

(Nr. 4536 - Benjamin Raschke) In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 34 der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu Flächenverbrauch und -nutzung in Brandenburg heißt es auf Seite 34: „Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) lenkt die Entwicklung von Siedlungsflächen auf räumlich geeignete Schwerpunkte (Konzentration/Bündelung) und ermöglicht so Wachstum an raumverträglichen Standorten (Gestaltungsraum Siedlung, Zentrale Orte im Weiteren Metropolenraum). Mit diesem Steuerungsansatz wird eine enge Verknüpfung mit übergemeindlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge und einer guten Verkehrsanbindung angestrebt. Zugleich wird die Entwicklung außerhalb dieser Schwerpunkträume durch eine quantitative Begrenzung neuer Wohnsiedlungsflächen auf die Eigenentwicklung beschränkt. Die Landesplanung legt den Vorrang der Innenentwicklung fest und trifft Regelungen zur Vermeidung von Zersiedelung und Zerschneidung von Freiraum. Auf ca. 1/3 der Landesfläche wird ein Freiraumverbund festgelegt, in dem raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (z.B. neue Baugebiete) in der Regel ausgeschlossen sind.“.

In der aktuellen Debatte um den Landesentwicklungsplan wird angeführt, der Freiraumverbund sei zu restriktiv. Tatsächlich sieht der Landesentwicklungsplan jedoch klare Ausnahmeregelungen vor. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines aufwändigeren Zielabweichungsverfahrens, wenn Planungen und Maßnahmen im Widerspruch zu den landesplanerischen Festlegungen stehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen war die beabsichtigte Bauleitplanung und Flächennutzungsplanung mit den raumordnerischen Zielvorgaben zum Freiraumverbund nicht vereinbar und warum? Bitte mit konkretem Fall auflisten.

2. Wie viele Zielabweichungsverfahren wurden von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung seit in Kraft treten des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg
(LEP B-B) für den Freiraumverbund durchgeführt? Bitte nach Landkreisen und Gemeinden / Ämtern und konkretem Fall auflisten.

3. In wie vielen Fällen davon wurde die Zielabweichung zugelassen? Und in wie vielen Fällen wurde es nicht zugelassen? Bitte mit konkretem Beispiel auflisten und begründen.

4. Absatz 2 des Z 6.2 Freiraumverbund im neuen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg führt Ausnahmesituationen auf, in denen die Inanspruch-nahme des Freiraumverbunds möglich sind. Welche konkreten Fälle gab es unter dem letzten Landesentwicklungsplan (bitte schildern)? Welche weiteren konkreten Vor-haben, Maßnahmen und Planungen könnten dies sein (bitte Beispiele auflisten)?

5. Die Begründung zum Kapitel 6, Freiraumentwicklung des LEP HR, führt aus, dass der Freiraumverbund multifunktional angelegt ist. Er bildet eine gleichwertige Kulisse, bei der nicht unterschieden werden kann, welche Freiraumfunktionen verschiedenen Teilflächen zugesprochen werden. Folglich ist es schwer zu beurteilen, welche Schutzgüter konkret von potenziellen Planungen oder Maßnahmen beeinträchtigt werden. Wäre es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, weitere monofunktionale Auswei-sungen von Freiraumfunktionen, die über den Bereich Landwirtschaft hinausgehen auf Ebene der Regionalplanung zu ermöglichen? Ließen sich damit reale Raumnutzungskonflikte auflösen und damit auch eine gewisse Flexibilisierung des Freiraumverbun-des erreichen? Bitte begründen.