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Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 167 KB)

(Nr. 4628 - Benjamin Raschke) In Brandenburg wurde im April 2014 der Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft beschlossen. Nach Auskunft des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz (LAVG) werden GVO in begrenztem Umfang auf wenigen Flächen zu Versuchszwecken freigesetzt. Der zielgerichtete landwirtschaftliche Anbau von GVO ist, auch aufgrund der starken Ablehnung durch die VerbraucherInnen, insgesamt stark rückläufig. Allerdings gibt es weitere Eintragspfade für GVO in den landwirtschaftlichen Produktionszyklus bspw. durch Saatgut, durch Vermischungen bei der Ernte und der Aufarbeitung des Saatguts sowie importierte Futtermittel.

Im April dieses Jahres wurde bekannt, dass im vergangenen Spätsommer gentechnisch verunreinigter Raps auf bundesdeutsche Äcker gelangte. Das Saatgut war mit der Glyphosat-resistenten Rapslinie GT73 verunreinigt. Dieses ist in der EU nicht zugelassen. Deutschlandweit waren nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 84 Betriebe in zehn Bundesländern und insgesamt 2.150 ha betroffen.

Ich frage die Landesregierung:

Versuchsflächen:

1. Wie viele Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen zu Versuchszwecken gab es in den letzten 10 Jahren in Brandenburg?

2. Wie viel Fläche (in ha) wurde dabei in Anspruch genommen? Bitte gliedern Sie neben der gesamten Angabe auch nach Landkreisen auf.

3. Kam es zu Effekten auf die Umwelt? Wenn ja: Welche Effekte wurden beobachtet?

4. Wurden bei den Nachkontrollen zum Wiederinverkehrbringen der Flächen GVO auf den Flächen festgestellt? Wenn ja: Wie ist die weitere Vorgehensweise? Erfolgen weitere Nachkontrollen? Wenn ja: Nach welchem zeitlichen Abstand erfolgen diese?

Ackerflächen:

5. Wurde in Brandenburg Beimengungen von Saatgut gentechnisch veränderter Pflanzen in Saatgut, wie mit GT73, nachgewiesen? Wenn ja: In welchem Umfang? Wie viele Stichproben wurden seit 2014 insgesamt und mit positivem Ausgang durchgeführt?

6. Wie viel Hektar Anbaufläche in Brandenburg ist ggf. betroffen? Bitte mit Angabe der Landkreise. Um welche Kulturen handelt es sich?

7. Gab es ggf. Entschädigungszahlungen durch den Saatgutzüchter und -lieferanten an die betroffenen Landwirte? Wenn nein: Wie ist der Stand des Verfahrens? Wenn ja: In welcher Höhe?

8. Wie ist der Stand bei der Kennzeichnungspflicht für Beimengen von EU-genehmigtem GVO Saatgut zu GVO-freiem Saatgut? Wie viel Beimengung wird aktuell toleriert?

Forschung:

9. Welche Effekte auf die Umwelt (vorhergesehen, unvorhergesehen) wurden in dem vom Land und dem Umweltbundesamt finanzierten Projekt zur Erfassung dieser Auswirkungen bei Kartoffelpflanzen festgestellt? Welche Parameter zur Erfassung erwiesen sich als geeignet?

10. Plant die Landesregierung den Einsatz dieser Parameter zur Erfassung der Auswirkungen von GVO auf die Umwelt auch bei weiteren Anbaukulturen?

11. Kommt es ggf. trotz der Einhaltung der im Gentechnikgesetz (GenTG) enthaltenen „Guten fachlichen Praxis“ zu Beeinflussungen der landwirtschaftlichen Anbauflächen in der Umgebung von Freisetzungen?