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Gemeinsames Mobilitätsticket Berlin-Brandenburg

Kleine Anfrage „Gemeinsames Mobilitätsticket Berlin-Brandenburg“ herunterladen (PDF, 96 KB)

(Nr. 4451 - Michael Jungclaus) Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg soll sozial schwächeren Menschen die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erleichtert werden. Das Mobilitätsticket gilt jedoch bisher nicht für Fahrten nach oder durch Berlin. Verkehrsministerin Kathrin Schneider erklärte im Mai 2018 im Ausschuss, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung habe erneut eine Anfrage zu einem gemeinsamen Mobilitätsticket mit Berlin an den Senat von Berlin gerichtet. Der Bitte nach einer gemeinsamen Initiative für die Schaffung eines länderübergreifenden Sozialtickets sei durch das Land Berlin erneut nicht entsprochen worden. Es sei mitgeteilt worden, dass mit der erfolgten Preissenkung des Berlin-Tickets S sowie der Erweiterung des Berechtigtenkreises die in der Berliner Koalitionsvereinbarung gesetzten Ziele erfolgreich umgesetzt worden seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bei welchem Termin und in welchem Format hat die Landesregierung ihre Anfrage zu einem gemeinsamen Mobilitätsticket an den Senat von Berlin gerichtet?

2. Welche konkreten Vorschläge (z. B. wie das Ticket ausgestaltet sein sollte) hat die Landesregierung dabei an den Berliner Senat herangetragen?

3. Was wurde dem Ministerium, abgesehen von der erfolgreichen Umsetzung des Berliner Koalitionsvertrags, als Grund für die Ablehnung eines gemeinsamen Mobilitätstickets genannt?

4. Was plant die Landesregierung derzeit, um den Geltungsbereich des Mobilitätstickets auf Berlin auszuweiten?