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Förderung des bürgerschaftlichen Engagements aus Landesmitteln

Kleine Anfrage „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements aus Landesmitteln“ herunterladen (PDF, 178 KB)

(Nr. 4417 - Axel Vogel/Ursula Nonnemacher) Das Gutachten „Bürgerschaftliches Engagement in Brandenburg“ für die Enquete 6/1 sieht Brandenburg in der Spitzengruppe, was die Engagement fördernden Einrichtungen betrifft (Nexus-Institut 2018). Hierbei werden Freiwilligenagenturen als die Engagement-Infrastruktur mit dem höchsten Wirkungsgrad genannt, die insbesondere lokal (Städte und Gemeinden plus Umland) wirksam wird. In den ländlichen Regionen fehlt es oft an dieser Infrastruktur. Zugleich lautet die wichtigste Forderung von Engagierten im ländlichen Raum laut Gutachten „Information und Beratung zum Ehrenamt“ (60 %), was zu den klassischen Aufgaben von Freiwilligenagenturen gehört. Auch Weiterbildung im Ehrenamt, die von Freiwilligenagenturen geleistet wird (sofern die Ressourcen vorhanden sind), wird von Engagierten im ländlichen Raum häufig gewünscht (42%).

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (LAGFA) zählt derzeit 21 Mitglieder, die überwiegend in freier Trägerschaft arbeiten. Die Freiwilligenagenturen sind mit ihren Trägern wichtige Experten nicht nur in der Freiwilligenarbeit, sondern in der Förderung und Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements insgesamt. Sie sind eine wichtige Schnittstelle zwischen Bürgern, Unternehmen und Kommunen und leisten durch ihre Fachkompetenz und ihre Kenntnisse der Probleme vor Ort einen enormen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer demokratischen Zivilgesellschaft.

Mit dem Haushalt 2019/2020 stellt die Landesregierung beträchtliche neue Mittel für Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Dienen die Mittel in erster Linie der Stärkung bestehender Engagement-Strukturen oder sollen damit neue geschaffen werden?

2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass keine Parallelstrukturen entstehen?

3. Nach welchem inhaltlichen Konzept und mit welchen konkreten Zielsetzungen sollen die Mittel eingesetzt werden, insbesondere mit Blick auf:

a) Verbesserung der Finanzierung bestehender Freiwilligenagenturen

b) Aufbau zusätzlicher Engagement-Infrastruktur, insbesondere in ländlichen Regionen, die bisher über keine Strukturen zur Engagement-Förderung verfügen

4. In welcher Weise wurde die LAGFA in diese Konzepterstellung einbezogen?

5. Wie werden die Mittel vergeben?

6. Können sich auch freie Träger von Freiwilligenagenturen um die Mittel bewerben? Wenn ja, wann wird hierzu eine entsprechende Landes-Förderrichtlinie veröffentlicht?

7. In welcher Weise müssen Kommunen oder freie Träger die Mittel aus dem Landeshaushalt kofinanzieren?

8. Wie sichert das Land ab, dass die Mittel aus dem Landeshaushalt zusätzlich wirksam werden und bisher geleistete kommunale Aufwendungen und Aufwendungen freier Träger zur Finanzierung von Freiwilligenagenturen und anderen Strukturen der Engagement-Förderung beibehalten werden?

9. Stehen auch Mittel zur Verfügung, um die Arbeit der LAGFA Brandenburg besser zu finanzieren? Wenn ja, in welcher Höhe?