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Entschädigungszahlungen für den neuen Tagebau Welzow Süd II?

Kleine Anfrage „Entschädigungszahlungen für den neuen Tagebau Welzow Süd II?“ herunterladen (PDF, 147 KB)

(Nr. 4279 - Heide Schinowsky/Axel Vogel) In der Landtags-Aussprache zu den Ergebnissen der Kohlekommission (71. Plenarsitzung des Brandenburger Landtags) wurden mögliche Ansprüche des tschechischen Bergbauunternehmens LEAG gegenüber der öffentlichen Hand thematisiert.

Auf die Einlassung hin, dass für den neuen Tagebau Welzow Süd II kein Rahmenbetriebsplan vorliege und es deshalb auch keine Grundlage für einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen gäbe, entgegnete Ministerpräsident Dietmar Woidke per Zwischenruf, dass diese Ansicht „juristisch falsch" sei.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Kann ein Unternehmen aus dem Anrecht auf Genehmigung einer Förderung von Rohstoffen im Bundesberggesetz einen Anspruch auf Entschädigung ableiten, wenn es für das entsprechende Bergbauvorhaben noch keinen Rahmenbetriebsplan beantragt hat?

2. Hat ein Braunkohlenbergbau-Unternehmen ein Anrecht auf Genehmigung eines Rahmenbetriebsplans, wenn die Laufzeiten der Kohlekraftwerke durch ein Bundesklimaschutzgesetz so begrenzt werden, dass die Kohlemenge des beantragten Vorhabens energiepolitisch nicht mehr notwendig ist.

3. Kann das Bergbauunternehmen LEAG aus dem 2014 beschlossenen Braunkohlenplan ein Anrecht auf Entschädigung ableiten, wenn der Braunkohlenplan vor Genehmigung eines Rahmenbetriebsplanes aufgehoben oder wesentlich geändert wird?

4. Welche juristische Expertise liegt dem zugrunde? (Bitte ggf. Auftraggeber und ausführende Kanzlei benennen)

5. Hat die LEAG das Bergwerkseigentum „Welzow" vom Bund bzw. Treuhandanstalt (siehe Bundestagsdrucksache -Drucksache 17/12005) bereits vollständig käuflich erworben? Falls nicht, ist bekannt, ob der Bund bzw. die Treuhandanstalt der LEAG überhaupt noch das Bergwerkseigentum verkaufen wird?