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Das Verschwinden der Dorfläden: Situation und Zukunft der Dorfläden in Brandenburg

Kleine Anfrage „Das Verschwinden der Dorfläden: Situation und Zukunft der Dorfläden in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 151 KB)

(Nr. 4727 - Benjamin Raschke) Eine Bürgerbefragung von Brandenburgerinnen und Brandenburgern im ländlichen Raum im Auftrag der Enquetekommission 6/1 „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ hat ergeben, dass Einkaufsmöglichkeiten vor Ort für die Menschen im ländlichen Raum eine große Bedeutung haben. Die Möglichkeit eines Vor-Ort-Einkaufs wird außerdem als ein wichtiger Faktor benannt, der erheblich zur Lebensqualität beiträgt. Das Angebot an Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und die Erreichbarkeit von Geldautomaten und - Geldinstituten in den Dörfern bzw. Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern wird jedoch von den Bürger*innen eher schlecht bewertet (Quelle: Info GmbH, Basis: alle Befragte n= 1 031, Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zu Einschätzungen und Zukunftserwartungen hinsichtlich regionaler Entwicklung im Auftrag vom Landtag Brandenburg/ EK 6-1 09/2017).

Bis in die 1990er Jahre gab es in Brandenburg in vielen Dörfern einen Dorfladen, Bäcker oder Fleischer. Dies hat sich offenbar geändert. Nahversorgungseinrichtungen und insbesondere kleinflächige Lebensmittelläden ziehen sich zunehmend aus den kleineren Orten der ländlichen Räume zurück - der Dorfladen droht aus dem ländlichen Raum zu verschwinden. Damit ist eine Verschlechterung der Versorgungsqualität für weniger mobile Gruppen wie bspw. ältere Bürger*innen oder Feriengäste verbunden.

In Brandenburg gibt es keine Meldepflicht für Nahversorgungseinzelhandelsbetriebe, es werden jedoch anlassbezogene Erhebungen dazu durchgeführt (vgl. Ausführungen des
Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und des Ministeriums für Wirtschaft und Energie in der Anhörung zum Thema „Dorfzentren, ländlichen Nahversorgung und Seniorenversorgung“ in der 27. Sitzung der EK 6/1 am 20. April 2018).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Anzahl der Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte zur Nahversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs im weiteren Metropolenraum in den letzten 10 Jahren in Brandenburg entwickelt?

Bitte aufgeschlüsselt nach:

  • SB-Warenhäuser
  • Verbrauchermärkte
  • Lebensmitteldiscounter
  • Supermärkte
  • Lebensmittelhandwerk: Bäcker, Fleischer u. a.
  • Hofläden / Direktvermarkter
  • Dorf-, Nachbarschafts-, Nahversorgungsladen (mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche)

(Bitte nach Landkreisen, Ämtern und Gemeinden auflisten.)

2. In welchen Ämtern / Gemeinden Brandenburgs existieren mit Stand vom 1. Juni 2019 keine der in Frage 1 genannten Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen).

3. Bei der Versorgung mit Lebensmitteln lassen sich Lücken in der Nahversorgung vielfach über Dorfläden schließen. Wie viele Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte zur Nahversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs wurden als „Dorfladen“, „Dorfkonsum“, „Bürgerladen“ o. ä. in den letzten zehn Jahren in brandenburgischen Gemeinden / Ämtern oder deren Ortsteilen gegründet und eingerichtet? (Bitte nach Landkreisen, Ämtern und Gemeinden auflisten.)

4. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Instrumenten, Leitfäden oder Handbüchern, mit welchen finanziellen Mitteln in welcher Höhe und auf welcher konkreten förderrechtlichen Grundlage fördert und unterstützt die Landesregierung den Erhalt, die Neueinrichtung oder Wiedereinrichtung von Einrichtungen zur Nahversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs als „Dorfladen“, „Dorfkonsum“, „Bürgerladen“ o. ä.? (Bitte nach Landkreisen, Ämtern und Gemeinden auflisten sowie unter Nennung der jeweiligen rechtlichen oder förderrechtlichen Grundlagen.)

5. Ist der Landesregierung das Landesförderprogramm „DorfGemeinschaftsladen“ aus dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt bekannt, bei dem die Vermarktung von regionalen Produkten besonders in Dörfern mit weniger als 2.500 Einwohnern im Mittelpunkt steht? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung dieses Modellprogramm hinsichtlich einer Übertragbarkeit auf Brandenburg?