Zum Inhalt springen

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Kleine Anfrage „Brandschutz in Tierhaltungsanlagen“ herunterladen (PDF, 246 KB)

(Nr. 4145 - Benjamin Raschke) Der § 14 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) schreibt vor, dass „bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie eine Entrauchung von Räumen und wirksame Löscharbeiten möglich“ sein müssen. Nahezu jedes Jahr sterben in Brandenburg aber Tiere bei Stallbränden, meist Schweine. 2014 kam es in Marienwerder zu einem Brand, 1.300 Ferkel starben. Im gleichen Jahr brannte ein Rinderbetrieb in Bad Freienwalde. 2015 kamen in Marienwerder 3.000 Ferkel bei einem Brand um, ebenso war ein Stall in Kloster Lehnin von einem Feuer betroffen. 2016 verendeten 900 Schweine bei einem Feuer in der Prignitz. 2017 starben 2600 Tiere in einem Schweinestall in Frankenförde. Diese verheerenden Brände zeigen, dass § 14 BbgBO nicht ausreichend umgesetzt wird und in den bestehenden großen Tierhaltungsanlagen weder ein realistischer Brandschutz noch eine wirksame Brandbekämpfung möglich ist.

Ich frage die Landesregierung:

I. Statistische Erfassung und Brandursachen

1. Wie viele Brände sind der Landesregierung seit meiner letzten Abfrage im Dezember 2015 (Drucksache 6/3267) bekannt geworden (bitte Ort, Zeitpunkt, Anzahl geretteter und getöteter Tiere sowie zu Schaden gekommener Menschen auflisten)?

2. Wurde der Bau von Anlagen, zu denen der Landesregierung Informationen über Brände vorliegen, durch staatliche Gelder subventioniert? Wenn ja, bei wie vielen Anlagen war das der Fall (bitte namentlich aufführen)und welche Höhe hatten die Subventionen?

3. Gibt es Fälle, in denen der Wiederaufbau von Tierhaltungsanlagen nach Brandschäden durch staatliche Gelder subventioniert wurde? Gab es in diesen Fällen er-höhte Anforderungen an Brandschutzvorschriften, um so die Vorschrift der BbgBO umzusetzen?

4. Die Landesregierung gab in ihrer Antwort auf meine letzte Kleine Anfrage zu dem Thema (Drucksache 6/3267) bekannt, dass einesystematischeErfassung von Bränden in Stallanlagen in Brandenburg nicht erfolge. Plant die Landesregierung aufgrund der Häufigkeit auftretender Stallbrände und dem damit verbundenen Risi-ko für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Tiere, eine solche Erfassung einzuführen, um eine statistische Basis für Verbesserungen des Brandschutzes von Stallanlagen auf politischer Ebene zu schaffen?

5. Gibt es zumindest eine Erfassung der Brandursachen zur Evaluierung wiederkehrender Brandauslöser (z. B. bestimmte, branchenübliche Heizungsanlagen wie Gaskanonen)? Werden die Brandursachen jeweils erfasst? Wenn ja, durch welche Behörde? Werden in Folge solcher Erkenntnisse Nachbesserungen der Brandschutzvorschriften veranlasst (z. B. durch Verbot bestimmter Installationen, die mehrfach als Brandursache ermittelt werden konnten)?

6. Handelsübliche Heizungsanlagen (z. B. die Reihe JetMaster von Big Dutchman) funktionieren über das Verbrennen von Gas durch eine offene Flamme. Die Geräte werden z. B. in Hühnermastanlagen in ca. zwei Metern Höhe über dem Boden, auf dem sich Einstreu und Tiere befinden, installiert. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, wie viel Prozent der Anlagen in Brandenburg Heizsysteme mit offener Verbrennung einsetzen? Ist der Landesregierung bekannt, in wie vielen Fällen die Brandursache auf Heizungsanlagen mit offener Verbrennung zurückzuführen ist? Gibt es Heizungsarten, die für Tierhaltungsanlagen verboten sind?

7. Liegen der Landesregierung Informationen vor, ob und wie viele Solar-bzw. Photovoltaikanlagenbisher zu Bränden von Tierhaltungsanlagen geführt haben? Wenn ja, wie plant die Landesregierung dieses Gefahrenrisiko für Menschen und Tiere zu vermindern?

8. Brandenburg ist bundesweit das Land mit der höchsten Waldbrandgefährdung. Nutztieranlagen werden zunehmend abseits von Siedlungsräumen in Waldgebieten errichtet. Inwiefern umfasst die Brandschutzverordnung nicht nur auf dem Betriebsgelände aufkommende Brandherde / Brandursachen, sondern umfasst auch Schutzmaßnahmen gegen Brandgefahren von außen? Inwiefern berücksichtigt die Brandschutzverordnung die gestiegene Waldbrandgefahr aufgrund der Klimaerwärmung?

II. Brandschutzkonzepte

Die Antwort der Landesregierung auf Frage 3 meiner letzten Kleinen Anfrage zu diesem Sachverhalt(Drucksache 6/3267) lautete wie folgt: „Größere Tierhaltungsanlagen gehören zu den Sonderbauten. Für Sonderbauten ist ein geprüfter bautechnischer Nachweis für den Brandschutz erforderlich. Aus diesem geprüf-ten bautechnischen Nachweis für den Brandschutz muss hervorgehen, wie die Rettung von Tieren im Brandfall möglich ist. Die Rettung von Tieren im Brandfall ist Schutzziel der Brandenburgischen Bauordnung. Mit welchen Maßnahmen im Einzelnen das Schutzziel erreicht werden kann, wird im Brandschutzkonzept dargelegt.”

9. Liegen die geprüftenbautechnischen Nachweise für den Brandschutz von Tierhaltungsanlagen der Landesregierung oder dem jeweils zuständigen Veterinäramt vor?

10. Wurde in Folge von Bränden in Tierhaltungsanlagen geprüft, ob die im Brandschutzkonzept dargelegten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Brandes eingehalten worden waren? Falls ja, wie und durch wen wurde die Einhaltung geprüft und fanden in der Folge Nachbesserungen statt, um das Schutzziel zukünftig zu erreichen? Falls nein, warum fand keine Prüfung statt (bitte nach Fällen getrennt angeben)?

11. Wer stellt den geprüften bautechnischen Nachweis für den Brandschutz aus? Wird die Feuerwehr in die Erstellung des Brandschutzkonzeptes einbezogen, wenn ja, wie? Wenn nein, ist dies zukünftig beabsichtigt?

12. Wie viele Tierhaltungsbetriebe inBrandenburg nutzen nach Kenntnis der Landesregierung Sprinkleranlagen als Teil ihres Brandschutzkonzepts?

13. Bei vergangenen Stallbränden hat sich gezeigt, dass manche Tiere, die ihr komplettes Leben im Stall verbracht haben, bei einem Feuer das Gebäude nicht freiwillig verlassen. In manchen Stallanlagen, wie Legehennenbetrieben oder Schweineställen, wird der Weg ins Freie für die Tiere teilweise durch mehrere Klappen oder Türen versperrt, die im Brandfall von einem Mitarbeiter oder der Feuerwehr geöffnet werden müssen. Sieht die Landesregierung aufgrund dieser Probleme die verbindliche Nutzung von Sprinkleranlagen in solchen Tierhaltungsanlagen als sinnvoll an, um § 14 BbgBO zu ermöglichen und das Risiko für Mitarbeiter und die Feuerwehr zu minimieren?

III. Kontrollen und Umsetzung § 14 BbgBO

14. Wie wird die Einhaltung der Brandschutzvorschriften in Tierhaltungsanlagen geprüft? Finden regelmäßige Prüfungen der Einhaltung der Brandschutzvorschriften in Tierhaltungsanlagen statt? Wenn ja, durch wen?

15. Die aufgelisteten Fälle von Bränden in Tierhaltungsanlagen zeigen, dass das Schutzziel momentan nicht erreicht wird. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2016 ergriffenund welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um den Brandschutz in Brandenburger Tierhaltungsanlagen zu verbessern und so die Vorschrift der BbgBO umzusetzen?