Zum Inhalt springen

Brandenburger Positionierung in Akzeptanz-AG

Kleine Anfrage „Brandenburger Positionierung in Akzeptanz-AG“ herunterladen (PDF, 152 KB)

(Nr. 4532 - Heide Schinowsky) Laut Vereinbarung zum Energiesammelgesetz vom 30. Oktober 2018 hat die große Koalition auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe zu Akzeptanzfragen eingesetzt. In der „AG Akzeptanz“ sollen Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie entwickelt werden.

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage 1621 bestätigte die Landesregierung ihre Position, die Windenergie-Privilegierung im Außenbereich abzuschaffen; eine entsprechende Initiative des Landes Brandenburg ist inzwischen im Bundesrat mangels Unterstützung anderer Länder gescheitert. Für die Sitzung der AG am 11.3.19 wurde das Land Brandenburg zur Anhörung eingeladen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie kann der bundesweit angestrebte Anteil von 65 Prozent an erneuerbarem Strom bis 2030 erreicht werden, wenn es keine Privilegierung der Windenergie im Außenbereich mehr gibt?

2. Müssten Kommunen im Falle der Abschaffung der Windkraft-Privilegierung den Bau von Windanlagen selbst über Bebauungspläne regeln?

3. Welche Regelungskompetenzen bzw. -zuständigkeiten bezüglich der Ausweisung von Gebieten für die Windenergie würden in diesem Fall bei den Regionalen Planungsgemeinschaften verbleiben?

4. Würde bei einer Abschaffung der Wind-Privilegierung im Außenbereich der bisher über die Regionalplanung geregelte 1.000-m-Abstands zur Wohnbebauung obsolet werden?

5. Wären im Falle der Abschaffung der Wind-Privilegierung im Außenbereich die Abstände zur Wohnbebauung nur noch auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes festsetzbar?

6. Wie lauten die Fragen, die für die Sitzung der AG am 11. März 2019 an die Landesregierung eingereicht worden sind? (Bitte den schriftlichen Fragenkatalog als Anlage beifügen)

7. Mit welcher Position hat die Landesregierung auf den Fragenkatalog reagiert? (Bitte Stellungnahme ungekürzt als Anlage beifügen)