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Bezüge der Sparkassen-Vorstandsmitglieder

Kleine Anfrage „Bezüge der Sparkassen-Vorstandsmitglieder“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 147 KB)

(Nr. 4698 - Michael Jungclaus/Benjamin Raschke) Sparkassen sind gemeinnützige öffentlich-rechtliche Banken in kommunaler Trägerschaft. In Brandenburg gibt es elf Sparkassen. Über die Höhe der Bezüge der Vorstandsmitglieder von Sparkassen konnte bislang nur spekuliert werden. Das führt zu Unmut in der Bevölkerung, besonders, wenn gleichzeitig Filialen in ländlichen Regionen geschlossen werden. Das Brandenburgische Sparkassengesetz (BbgSpkG) wurde am 20. März 2018 letztmals geändert. Seitdem gelten auch neue Transparenzregeln für öffentlich-rechtliche Geldinstitute. Gemäß § 20 Nr. 6 BbgSpkG sollen die Träger darauf hinwirken „die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstandes unter Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten“ offenzulegen. Als eine der ersten Sparkassen im Land Brandenburg hatte die Sparkasse Spree-Neiße ihren Jahresabschluss 2018 veröffentlicht. Vorstandsgehälter sind darin jedoch nicht veröffentlicht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Folgt die Sparkasse Spree-Neiße für das Geschäftsjahr 2018 den neuen Transparenzregeln für öffentlich-rechtliche Geldinstitute?

2. Wo und wie erfolgt die Offenlegung nach § 20 Nr. 6 BbgSpkG?

3. Welche Sparkasse kommt bisher der Verpflichtung aus § 20 Nr. 6 BbgSpkG nach?

4. Ab wann rechnet die Landesregierung damit, dass sich alle Sparkassen an die Transparenzauflagen halten?

5. Wie hoch waren die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds in den Vorständen der Sparkassen im Geschäftsjahr 2018? (Bitte auflisten nach Sparkasse.)

6. Wie hoch waren die gezahlten Abfindungen und andere Zulagen im Geschäftsjahr 2018? (Bitte auflisten nach Sparkasse.)

7. Mit welchen Instrumenten überwacht die Landesregierung die Einhaltung der neuen Transparenzregeln für öffentlich-rechtliche Geldinstitute?

8. Wie wirkt die Landesregierung bei den jeweiligen öffentlichen Trägern konkret auf die Offenlegung der Bezüge der Vorstandsmitglieder hin?