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Bewilligung von Fördermitteln für eine Legehennenanlage durch die ILB

Kleine Anfrage „Bewilligung von Fördermitteln für eine Legehennenanlage durch die ILB“ herunterladen (PDF, 95 KB)

(Nr. 4321 - Benjamin Raschke) In der Antwort auf die kleine Anfrage Nr. 3408 wurde geantwortet, dass die ILB am 18.07.2017 für den Neubau einer Legehennenanlage mit 14.990 Tierplätzen in Hardenbeck Zuwendungen in Höhe von 407.580 Euro bewilligt wurden. Fördermittel können in der Regel erst bewilligt werden, wenn alle notwendigen Genehmigungen und Unterlagen vorliegen. In diesem Fall lagen sie anscheinend nicht vor, denn das Widerspruchsverfahren der Eigentümer gegen die Ablehnung der Baumaßnahme scheiterte vor einigen Wochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Lagen alle notwendigen und bestandskräftigen Baugenehmigungen für den Neubau einer Legehennenanlage in Hardenbeck am 18.07.2017, also zum Zeitpunkt der Bewilligung, vor? Wenn nein, warum wurden die Mittel bewilligt?

2. Wurden schon Gelder ausgezahlt? Wenn ja, wieviel und wann?

3. Welche natur- und umweltrechtlichen Voraussetzungen müssen außerdem für die Bewilligung von Fördermitteln des Landes erfüllt sein?

4. Spielt hierbei die Tatsache, dass diese Anlage in einem angemeldeten Trinkwasserschutzgebiet - Zone 3 errichtet werden soll, eine Rolle? Wenn nein, warum nicht?