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Bewilligung von Fördermitteln für eine Legehennenanlage durch die ILB, Nachfrage

Kleine Anfrage „Bewilligung von Fördermitteln für eine Legehennenanlage durch die ILB, Nachfrage“ herunterladen (PDF, 137 KB)

(Nr. 4802 - Benjamin Raschke) Nachfrage zu Antwort 4 auf die Kleine Anfrage Nr. 4658 „Intensivtierhaltung in der vorgesehenen Trinkwasserschutzzone Hardenbeck“:

1. Erwartet die Landesregierung eine Verzichtserklärung auch für das externe Kotlager (Nr. 63-03346-15-20)? Wenn nicht, warum nicht?

2. Kann eine Fördermittelbewilligung bei Regelverstößen der Antragsteller zurückgezogen werden? Falls ja, bei Verstößen welcher Art? Falls ja, liegen solche nach Ansicht der Regierung hier vor und wird die erfolgte Fördermittelbewilligung für den Antragsteller weiterhin aufrechterhalten?

3. Werden die bewilligten aber nicht ausgezahlten Fördermittel für diesen Antragsteller „reserviert“ solange keine Verzichtserklärung erfolgt und stehen somit für andere Projekte nicht zur Verfügung? Falls ja, auf welcher Grundlage?