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Asylverfahrensberatung in Eisenhüttenstadt

Kleine Anfrage „Asylverfahrensberatung in Eisenhüttenstadt“ herunterladen (PDF, 99 KB)

(Nr. 4794 - Ursula Nonnemacher) Im Juli dieses Jahres wurde bekannt, dass die Brandenburger Landesregierung und die Bundesregierung die Absicht haben, am Flughafen Schönefeld eine Asylverfahrensberatung direkt durch den Bund durchführen zu lassen. Daher stellt sich nun die Frage, ob hierdurch der bewährte Weg der unabhängigen Asylverfahrensberatung, wie er auch von der Europäischen Union und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege empfohlen wird, infrage gestellt wird.

Für das Land Brandenburg ist das Beratungsangebot in Eisenhüttenstadt als Ort der Erstaufnahmeeinrichtung von besonderer Bedeutung.

In diesem Zusammenhang und in Ergänzung an die Große Anfrage 29 sowie an das Konzept der Landesregierung „Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und zu Angeboten der psychosozialen Unterstützung von geflüchteten Menschen in Brandenburg“ (Drucksache 6/7878) frage ich die Landesregierung:

1. Was sind die Inhalte der Asylverfahrensberatung durch das DRK in Eisenhüttenstadt? Liegt der Landesregierung ein Konzept vor? Falls ja, bitte anfügen.

2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Asylverfahrensberatung in Eisenhüttenstadt gegenwärtig tätig? Wie viele Stellen sind unbesetzt? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies jeweils (bitte nach Qualifikation aufschlüsseln)?

3. Zu welchen Sprechzeiten wird die Beratung angeboten? Inwieweit bestehen Möglichkeiten zur telefonischen Beratung oder zur Beratung bzw. Kontaktaufnahme via E-Mail?

4. Auf welchem Wege und in welchen Sprachen werden Asylsuchende über das Beratungsangebot und die Kontaktmöglichkeiten informiert?

5. Inwiefern werden Asylsuchende auf weitere Beratungsangebote in und außerhalb der EAE in Eisenhüttenstadt aufmerksam gemacht? In welchen Sprachen erfolgt dies?

6. Wie ist der konkrete Ablauf der Asylverfahrensberatung (Terminvergabe, Dauer der Beratung etc.)?

7. Wie wird sichergestellt, dass eine Asylverfahrensberatung zeitlich vor der persönlichen Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stattfinden kann?

8. Erfolgt die Asylverfahrensberatung stets als Einzelfallberatung? Wenn nein, in welchen Fällen wird eine Gruppenberatung angeboten? Was sind die Gründe dafür?

9. Wird auch Geflüchteten, die für eine Gruppenberatung vorgesehen sind, auf ihren Wunsch hin eine individuelle Beratung gewährt?

10. Wie viele SprachmittlerInnen stehen für welche Sprachen für die Asylverfahrensberatung jeweils zur Verfügung?

11. Ist die Rückkehrberatung Teil der Asylverfahrensberatung? Zu welchem Zeitpunkt des Asylverfahrens findet die Rückkehrberatung statt?

12. Findet durch die Beratungsstelle regelmäßig eine Erläuterung der Ablehnungsgründe sowie eine Beratung und Hilfestellung zur Einlegung möglicher Rechtsmittel statt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Ablauf und was ist Inhalt der Beratung? (Eins-zu-Eins-Beratung, Gruppenberatung etc.)

13. Werden Einschätzungen zur Mitwirkung und Rückkehrbereitschaft der Asylsuchenden, die in der Asylverfahrensberatung in Eisenhüttenstadt gewonnen werden, an andere Dienststellen weitergeleitet, z.B. an das BAMF? Falls ja, an welche Stellen, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage?

14. Gibt es eine behördeneigene Konzeption der ZABH, die die verschiedenen Prozesse und Verfahrensweisen in Bezug auf besondere Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten bündelt? Falls ja, bitte anfügen.

15. Im Haushalt 2019/2020 sind 180.000 Euro für eine unabhängige Geflüchtetenberatung eingestellt. Wie werden die Mittel im Einzelnen verwendet?

16. An welchen weiteren Standorten wird eine unabhängige Geflüchtetenberatung durchgeführt? Mit wie vielen Vollzeitäquivalenten?