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Alternative Antriebe in der Ausschreibung zum Netz „Elbe-Spree“

Kleine Anfrage „Alternative Antriebe in der Ausschreibung zum Netz „Elbe-Spree““ herunterladen (PDF, 182 KB)

(Nr. 4757 - Michael Jungclaus) Im Januar stellte der VBB das neue Netz „Elbe-Spree“ vor, das ab Dezember 2022 in Betrieb gehen wird. Bei der Vorstellung hieß es, auf den nicht elektrifizierten Strecken würden weiter Diesel-Züge fahren, neue Technologien wie Batterie- oder Wasserstoff-Züge werde es nicht geben. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung mitteilte, habe kein Unternehmen alternative Antriebe angeboten - obwohl dies in der Ausschreibung gewünscht war.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde in der Ausschreibung zum Netz „Elbe-Spree“ auf Technologieoffenheit geachtet? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

2. Welche neuen Technologien wurden in der Ausschreibung als mögliche Energiequelle genannt?

3. Welche Eckdaten (Abschreibungszeit) für die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat die Landesregierung in der Ausschreibung für alternative Energieträger zugrunde gelegt?

4. War der Landesregierung bekannt, dass die Wirtschaftlichkeit von alternativen Antrieben aufgrund der gegenüber Dieselantrieb höheren Investitions- aber deutlich niedrigeren Verbrauchs- und Wartungskosten erheblich von der Dauer der Wirtschaftlichkeit abhängt? Wenn ja, wurde eine Trennung von Verkehrsbestellung (12 Jahre) und Einsatzdauer der Züge (30 Jahren) in dem Ausschreibungsverfahren berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Steigerung der Treibstoffkosten (in Hinblick auch auf zu erwartende CO2-Kosten) wurden in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt?

6. Hat die Landesregierung einen Technologiebonus für alternative Antriebe ausgeschrieben? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Energiespeicher? Wenn nein bzw. nur für spezifische Technologien, mit welcher Begründung?

7. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen dafür, dass kein Unternehmen alternative Antriebe angeboten hat? Gab es zu dieser Frage Gespräche mit den Unternehmen? Wenn ja, wann fanden diese Gespräche statt und was war deren Inhalt?

8. Gab es Hinweise der Unternehmen in Hinblick auf Laufzeiten der Verkehrsverträge und deren Bedeutung für die Frage der alternativen Antriebe? Wenn ja, inwieweit wurden diese Hinweise berücksichtigt?

9. Inwieweit hat die Landesregierung die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur für alternative Antriebe (z.B. Wasserstoff-Tankstellen in Bahnhöfen oder Batterieladestationen) bei der Ausschreibung zum Netz „Elbe-Spree“ berücksichtigt?