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Wie arbeitet die Landesregierung mit der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" auf Bundesebene zusammen?

Kleine Anfrage „Wie arbeitet die Landesregierung mit der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" auf Bundesebene zusammen?“ herunterladen (PDF, 218 KB)

(Nr. 3945 - Benjamin Raschke) Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass die „Bundesregie-rung [...] zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine Kom-mission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einsetzt, „die bis Mitte 2019 konkrete Vor-schläge erarbeitet.“ Hierbei soll es „um alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in Ländern und Kommunen“ gehen. „Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altschulden und hohen Kassenk-rediten ebenso wie die Altschuldenproblematik kommunaler Wohnungsbauunternehmen ...“ sollen in die Prüfung einbezogen ...“ werden (S. 114 f.). Hierfür und für den Struktur-wandel in der Kohlepolitik sind Ausgaben von 1,5 Mrd. Euro und fürdie Förderung ländli-cher Räume von 1,5 Mrd. Euro, insgesamt 3 Mrd. Euro bis zum Jahr 2021 vorgesehen (ebd. S. 66).

Am 18.07.2018 hat das Bundeskabinett die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll sie „konkrete Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt werden können“. Die Kommission wird aus sechs themenspezifischen Arbeitsgruppen bestehen, die die Schwerpunktbereiche der Arbeit der Kommission abbilden sollen: Kommunale Altschulden, Wirtschaft und Innovation, Raumordnung und Statistik, Technische Infrastruktur, Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit sowie Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft (vgl. BMEL Pressemitteilung Nr. 82 vom 18.07.2018). Mit den Themenfeldern der Kommission wird ein gesellschaftspolitisch wichtiges und breit gefächertes Themenfeld abgedeckt, das in großen Teilen auch die Enquetekommission 6/1 des Landtages Brandenburg seit Sommer 2015 bearbeitet und zu dem mit dem Zwischenbericht der Enquetekommission 6/1 erste Ergebnisse und Beschlüsse vorliegen (vgl. Drucksache6/8244 und Drucksache 6/8320).

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, wie sich die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ auf Bundesebene zusammensetzt? Wenn ja, wie?

2. Wie wird sich die Landesregierung in die Arbeit der Kommission und der Facharbeits-gruppen einbringen und welche Ressorts der Landesregierung werden in die Arbeit miteinbezogen?

3. Wird die Landesregierung einen Vorsitz oder Co-Vorsitz für eine Facharbeitsgruppe übernehmen? Wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?

4. Im Hinblick auf die Zwischenergebnisse der Enquetekommission 6/1 -bei welchen Themen besteht aus Sicht der Landesregierung der dringendste Handlungsbedarf, damit die räumlichen Unterschiede nicht immer weiter auseinanderdriften und „gleich-wertige Lebensverhältnisse“ bzw. der Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge und damit der der gesellschaftliche Zusammenhalt gewährleistet wird?

5. Wird die Landesregierung die bisherigen Erfahrungen und Arbeitsergebnisse der EK 6/1 in die Arbeit der Kommission einbringen? Wenn ja welche und wie?

6. Werden Expertinnen und Experten, Verbände und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft aus dem Land Brandenburg in die Arbeit der Facharbeitsgruppen ein-bezogen? Wenn ja, welche? (Bitte einzeln auflisten.)

7. Wie wird sich die Landesregierung in der Kommission dafür einsetzen, dass bei der Neuausrichtung der Finanzierungs-und Förderbasis nach Auslaufen des Solidarpaktes II die Strukturschwäche in großen Teilen Ostdeutschlands speziell berücksichtigt wird?

8. Die Kommission soll Impulse setzen, um Kommunen zu stärken und „Best Practice“ Beispiele sammeln. In welcher Form und durch welche konkreten Formate werden die Bürger*innen sowie die Zivilgesellschaft in die Arbeit der Kommission eingebunden? Wird die Landesregierung dazu die Erfahrungen für mehr politische Bürgerbeteiligung der EK 6/1 in die Arbeit der Regierungskommission einbringen?