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Zeugenschutz-Kosten für Ex-V-Mann „Piatto“: Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3088 (Drucksache 6/7766) und Antwort der Landesregierung

Kleine Anfrage „Zeugenschutz-Kosten für Ex-V-Mann „Piatto“: Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3088 (Drucksache 6/7766) und Antwort der Landesregierung“ herunterladen (PDF, 221 KB)

Die Landesregierung hat dieKleine Anfrage Nr. 3088 „Welche Kosten verursacht Ex-V-Mann ,Piatto‘ im Zeugenschutz?“ nur teilweise beantwortet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat die Landesregierung die Frage „Welche Kosten sind bis heute durch den Zeugenschutz für den ehemaligen V-Mann ,Piatto‘ und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen entstanden?“ nur für den Zeitraum ab 2006 beantwortet und nicht für den gesamten Zeitraum der Schutzmaßnahmen, die nach der Enttarnung des V-Mannes „Piatto“ im Jahr 2000 eingesetzt haben?

2. Welche Kosten sind in den Jahren 2000 bis inklusive 2005 durch den Zeugenschutz für den ehemaligen V-Mann ,Piatto‘ und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen entstanden?“

3. Hat C. S. das Schmerzensgeld, welches das Land Brandenburg statt S. an St. E. bezahlt hat, vollständig oder teilweise an das Land Brandenburg zurückbezahlt und in welcher Höhe erfolgte eine etwaige Rückzahlung? Bestehen gegebenenfalls noch entsprechende Rückzahlungsverpflichtungen des C. S. gegenüber dem Land? Falls ja: In welcher Höhe? Falls nein: Warum nicht?

4. Weshalb überwiegen nach Auffassung der Landesregierung der „Schutz der hier in Frage stehenden Individualrechtsgüter (insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG) geschützter Personen, ihrer Angehörigen und der sie schützenden Zeugenschützer sowie das Interesse des Staates an einem funktionierenden und effektiven Verfassungsschutz, einer frühzeitigen Gefahrenabwehr und einer entsprechenden Strafrechtspflege“ gegenüber dem „Auskunftsrecht der Abgeordneten bzw. der Fraktion“ bezüglich der Frage „Wird der ehemalige V-Mann an diesen Kosten beteiligt, werden Sicherheitsbehörden außerhalb des Landes Brandenburg an den Kosten beteiligt oder sind die Kosten vollständig vom Land Brandenburg übernommen worden? (Bitte ggf. die konkrete Kostenverteilung darstellen.)“, was die durch die Landesregierung verschwiegene Höhe der Kostenbeteiligung des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ betrifft? Inwiefern würde die Nennung der Höhe der Kostenbeteiligung des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ den Schutz der genannten Rechtsgüter derart gefährden, dass demgegenüber das „Auskunftsrecht der Abgeordneten bzw. der Fraktion“ nach Auffassung der Landesregierung zurückstehen muss?

5. Hat das Land Brandenburg einen Rechtsbeistand oder mehrere Rechtsbeistände mit der Beratung des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ bezüglich Befragungen und Vernehmungen durch Verfassungsschutz-, Polizei- und Justizbehörden sowie Gerichte beauftragt, in denen es um die NSU-Aufklärung ging? Falls ja: Wie lautete der konkrete Arbeitsauftrag oder wie lauteten die Arbeitsaufträge des Landes Brandenburg gegenüber dem Rechtsbeistand oder den Rechtsbeiständen und welche Handlungsanweisungen hat das Land Brandenburg ggf. darüber hinaus gegenüber dem Rechtsbeistand oder den Rechtsbeiständen erteilt? Bitte im Falle einer Nichtbeantwortung detailliert begründen, inwiefern die Preisgabe einer etwaigen Auftraggebereigenschaft des Landes sowie die Nennung von etwaigen Arbeitsaufträgen und darüber hinausgehenden Handlungsanweisungen durch das Land den Schutz der unter Punkt 4 genannten Rechtsgüter derart gefährden könnte, dass demgegenüber das „Auskunftsrecht der Abgeordneten bzw. der Fraktion“ nach Auffassung der Landesregierung zurückstehen muss?

Kosten in welcher Höhe hat das Land Brandenburg für einen Rechtsbeistand oder für Rechtsbeistände des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ übernommen, der oder die ihn bei Befragungen und Vernehmungen durch Verfassungsschutz-, Polizei- und Justizbehörden sowie Gerichte beraten haben, in denen es um die NSU-Aufklärung ging?