Die Landesregierung hat in den Antworten auf die Kleinen Anfragen Nr. 3088 und Nr. 3260 bezüglich des früheren V-Mannes „Piattos“ jeweils dieselben Fragen nicht beantwortet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie lautete jeweils der konkrete Arbeitsauftrag des Landes Brandenburg für den Rechtsbeistand oder für die Rechtsbeistände, die mit der Beratung des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ bezüglich Befragungen und Vernehmungen durch Verfassungsschutz-, Polizei- und Justizbehörden sowie Gerichte beauftragt waren, in denen es um die NSU-Aufklärung ging?
2. Welche Handlungsanweisungen hat das Land Brandenburg ggf. über den jeweiligen schriftlichen Arbeitsauftrag hinaus dem o. g. Rechtsbeistand oder den o. g. Rechtsbeiständen erteilt?