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Wie gut ist Brandenburg auf die Afrikanische Schweinepest vorbereitet?

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Die afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Osteuropa zunehmend aus, die Übertragung erfolgt offenbar vor allem über den Menschen. Nach Angaben des Friedrich-Löffler-Institutes für Tiergesundheit (FLI) geschieht das etwa durch infizierte Lebensmittel mit rohem Schweinefleisch oder durch Kleidung, Schuhe oder Jagdausrüstung, die mit dem Blut infizierter Tiere in Kontakt kamen. Brandenburg liegt zentral in Europa, durchzogen von Transitrouten für LKW und Bahn und ist damit hochgradig gefährdet. Auch nach den bundesweiten Übungen im November 2017 ist nicht bekannt, wie gut Brandenburg auf die Seuche organisatorisch und finanziell vorbereitet ist.

Ich frage die Landesregierung:

Ergebnisse der bundesweiten Übung

1. Wie bewertet die Landesregierung den Ausgang der Übung für Brandenburg, wo besteht insbesondere noch Nachholbedarf?

2. Wie ist der korrekte Ablauf, sofern ein infiziertes bzw. vermutlich infiziertes Tier gefunden wird? An wen muss sich die Finderin/der Finder wenden, wie ist das weitere Verfahren?

Kontrolle der Übertragungswege

3. Sind bereits Einschränkungen, Kontrollen und Verbote hinsichtlich des Waren- und Personenverkehrs per Straßen-, Luft-, und Schienenverkehr bezüglich ASP angeordnet worden? Wenn ja, welche?

4. Finden zusätzliche Kontrollen hinsichtlich ASP an Flughäfen und Grenzübergangsstellen statt? Falls ja, wo und wie häufig?

5. Werden Proben auf ASP im Landeslabor Brandenburg untersucht? Falls ja, wann und in welchem Umfang?

Schweinehaltung

6. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Risiko ein, dass das Virus in Betriebe mit Beständen größer als 10.000 Tieren a) durch Wildschweine und b) durch den Menschen eingeschleppt wird?

7. Wurden bereits zusätzliche Anforderungen für a) Freilandschweinehaltungen und
b) Stallhaltung angeordnet? Falls ja, welche?

8. Welche Anforderungen werden im Falle des Nachweises der ASP in Brandenburg zusätzlich gestellt?

9. Unter welchen Voraussetzungen rechnet die Landesregierung damit, die Freilandschweinehaltung zu untersagen?

10. Welche Kosten für Präventionsmaßnahmen oder durch Einnahmeeinbußen werden vom Land, Bund oder der Tierseuchenkasse übernommen?

11. Wie viel Geld steht derzeit - auch nach der Vogelgrippe - in der Tierseuchenkasse zur Verfügung?

Reduktion der Wildschweinbestände als Präventionsmaßnahme

12. Als wie erfolgversprechend bewertet die Landesregierung den Ansatz, vermehrt Wildschweine zu erlegen, um so die Zahl der möglichen Virusüberträger zu verringern?

13. Wie viele Tiere müssten aus Sicht der Landesregierung entnommen werden, um eine relevante Senkung des Übertragungsrisikos zu erreichen?

14. Welchen Einfluss auf die Wildschweinpopulation misst die Landesregierung der Jagd zu angesichts konstanter bzw. steigender Jagdstrecken?

15. Welche langfristigen Maßnahmen - etwa in der Landwirtschaft - würden zu einer Reduzierung der Wildschweinbestände beitragen? Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang den großflächigen Maisanbau und welche Maßnahmen zu dessen Steuerung plant sie?

Jagdliche Seuchenhygiene

16. Welche jagdlichen und im Zusammenhang mit der Jagd stehenden, der Vorbeugung dienenden seuchenhygienischen Maßnahmen (z.B. Entsorgung von nicht verwertbaren Tieren) müssen ergriffen werden (bitte auflisten)? Wer übernimmt jeweils die Kosten für diese Maßnahmen?

17. Wo und zu welchen Kosten erhalten die Jagdausübungsberechtigten die im Falle eines Ausbruchs der ASP anzuwendenden Desinfektionsmittel bzw. Biozide und ggf. Schutzausrüstung?

18. Wie wird im Ausbruchsfalle verfahren, wenn Räumlichkeiten, die der Wildbretverwertung bzw. -aufbewahrung dienen (z.B. Wildkammer, Kühlzelle) dekontaminiert werden müssen und im Nachgang vorerst nicht nutzbar sind?

Im Falle des Ausbruchs der ASP

19. Gibt es im Land Brandenburg und in angrenzenden Gebieten genügend Kapazitäten in den Tierkörperbeseitigungsanlagen, um auch in Großbetrieben mit Tierzahlen größer als 10.000 Tiere schadlos in angemessener Zeit zu beseitigen?

20. Sind im Land die personellen und technischen Voraussetzungen vorhanden, um in angemessener Zeit (drei Tage) positiv getestete Bestände größer als 10.000 Tiere tierschutzgerecht zu töten?

21. Gibt es Pläne, die Kreisveterinärbehörden temporär mit Personal aufzustocken, sollte es zu einem Ausbruch kommen?

22. Wie können Bestände in Sperrbezirken mit Verbringungsverbot zeitnah einer geplanten Schlachtung zugeführt werden, um eine Überbelegung zu vermeiden?

Wo erhalten schweinehaltende Betriebe eine Handreichung zum Verhalten bei Ausbruch der ASP?