Zum Inhalt springen

Wie geht es weiter nach den umfangreichen Baumfällungen im Sabersky-Park?

Kleine Anfrage „Wie geht es weiter nach den umfangreichen Baumfällungen im Sabersky-Park?“ herunterladen (PDF, 82 KB)

(Benjamin Raschke) Der Sabersky-Park ist etwa 1,5 ha groß und damit die größte Waldfläche im Norden Teltows. Das Waldgebiet hat neben seiner großen Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum sowie in Bezug auf das Klima (Frischluftentstehungsgebiet) und die Luftreinhaltung (Filterfunktion), auch einen hohen kulturhistorischen Stellenwert. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark sieht für den Laubwald eine Sicherung und Entwicklung vor, insbesondere aufgrund der Erholungs-und klimatischer Ausgleichsfunktion sowie des mit nur 8% sehr geringen Waldanteils im Gebiet.

Eine Teltower Bürgerinitiative und die Stadt Teltow setzen sich für die Sicherung und den Erhalt der Waldfläche ein. Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Teltow hat am 20.06.2018 den Aufstellungsbeschluss für einen Grünordnungsplan (GOP) sowie am 4.7.2018 für einen Bebauungsplan beschlossen. Zur Untermauerung ihres Willens hat die SVV am 28.11.2018 einstimmig einen fraktionsübergreifenden Beschluss gefasst und eine unverzügliche Veränderungssperre für das Areal gefordert.

Die Waldeigentümer wollen jedoch verschiedene Bauvorhaben auf der Fläche umsetzen. Nach Angaben der Rechtsvertretung der Eigentümer ist über zwei Anträge zu Bauvorhaben noch nicht abschließend beschieden, obwohl nach Aussage von Umweltminister Vogelsänger vom 20. September 2018 eine Umwandlung der Waldfläche zu Bauland ausgeschlossen ist, da die Stadt Teltow die Sicherung der Fläche als Wald über den GOP festgelegt hat.

Am Freitag, den 23.11.2018 begannen im Sabersky-Park Baumfällarbeiten. Diese wurden vom 24.11.2018 bis zum 27.11.2018 fortgesetzt. Ein Blick in den Wald zum gegenwärtigen Zeitpunkt offenbart den Wegfall der flächendeckenden Kronenüberspannung und die großflächige Entnahme von Bäumen, so dass freiflächenähnliche Zustände vorhanden sind. Die Arbeiten waren auf Nachfrage am 28.11.2018 beim Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) durch die untere Forstbehörde genehmigt. Die Rechtsvertretung der Grundstückseigner gab an, dass die Stadt Teltow den Waldeigentümer zu den forstlichen Arbeiten aufgefordert hatte.

Der Anwalt der Grundstückseigner bestätigte, dass nur 40% der Bäume auf der Fläche verbleiben sollen. Diese seien durch die Forstverwaltung ausgewählt worden. Auch wenn zunächst angegeben wurde, dass nur schiefe oder umgefallene Bäume zur Sicherung vor Personenschäden entnommen werden sollten, beobachteten Anwohner auch die Fällung von gerade gewachsenen und gesunden Bäumen. Insbesondere die inneren Bereiche des Waldes wurden stark ausgelichtet. Anwohner und Bürgerinitiative befürchten, dass auch die Bäume im äußeren Bereich des Grundstücks, mit Argumentation der Sicherung der Bevölkerung vor Gefahren der Fällung zum Opfer fallen und der Baumbestand so verloren gehen wird.

Ich frage die Landesregierung:

Sicherung des Sabersky-Parks

1. Wie kann nach Ansicht der Landesregierung zukünftig vermieden werden, dass die im Einklang mit der Landesentwicklungsplanung stehenden konkreten kommunalpolitischen städtebaulichen Entwicklungsziele (konkret INSEK 2008 der StadtTeltow) sowie der Aufstellungsbeschluss für einen GOP zum Sabersky-Park durch Bestimmungen des LWaldG konterkariert werden? Welche Änderungen bspw. im LWaldG oder bei der Erstellung städtebaulicher Planungen wären nötig?

2. Beauftragte die Stadt Teltow den Grundstückseigner direkt mit den forstlichen Arbeiten? Falls ja: Wann erfolgte die Beauftragung? Falls nein: Wer erteilte den Auftrag?

3. Gibt es eine verbindliche Vorschrift zur Abstimmung forstlicher Arbeiten zwischen unterer Forstbehörde und Stadtverwaltung Teltow? Wenn ja: Gab es eine Abstimmung zwischen unterer Forstbehörde und Stadtverwaltung Teltow zur Genehmigung der forstlichen Arbeiten?

4. Wer kann wo die Eigentumsverhältnisse eines Waldgrundstücks erfragen?

5. Wie kann die Landesregierung die Stadtverwaltung in ihrem Bestreben unterstützen, den Sabersky-Park langfristig zu sichern und eine Waldumwandlung verhindern?

Forstliche Ausforstungsarbeiten

6. Wie groß darf eine zusammenhängende Auslichtung maximal sein, wenn die gesamte Waldfläche, wie im Fall des Sabersky-Parks nur 1,5 ha beträgt und wo ist dies konkret geregelt?

7. Auf welcher Grundlage wurde die Größe der zusammenhängenden Auslichtung festgelegt?

8. Wurden die zu fällenden Bäume durch die zuständige Forstbehörde ausgewählt? Wenn ja: Auf welcher Grundlage wurden die zu fällenden Bäume ausgewählt? Wenn nein: Durch wen wurden die zu fällenden Bäume ausgewählt?

9. Sind nach Ansicht der Landesregierung freilandähnliche Verhältnisse durch die Baumfällungen entstanden? Wenn ja: Ist nach Auffassung der Landesregierung der Waldcharakter und die Waldfunktion erhalten geblieben?

10. Welche Flächengröße gemäß § 10 LWaldG wurde bei Erteilung der forstlichen Genehmigung zur Fällung von 60% der Bäume zu Grunde gelegt? Bitte geben Sie die Flurstücksbezeichnungen und Flurstücksgrößen an!

11. Wurde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 10, Abs 4, Satz 1 LWaldG für die Durchführung der forstlichen Arbeiten beantragt bzw. genehmigt?

12. Wann wurde von der unteren Forstbehörde gemäß § 30 LWaldG eine Waldinventur im Sabersky-Park durchgeführt?

13. In der Antwort zu einer von der Bürgerinitiative am 28.11.18 per email gestellten Anfrage zu der Genehmigung des Einschlags, erklärte die untere Forstbehörde, dass die Einschlagtätigkeiten u. a. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers gemäß LWaldG erfolgten. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2.10.2012 (Az: VI ZR 311/11) die Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers auf die Sicherung gegen solche Gefahren beschränkt, die nicht waldtypisch, sondern im Wald atypisch sind. Welche atypischen Gefahren gab es im Sabersky-Park, die die Einschlagtätigkeiten aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht notwendig machten?

14. Wie viele Bäume welcher Arten wurden von welchen Standorten im Sabersky-Park entnommen? Bitte geben Sie auch die Gesamtanzahl der Bäume und der Baumarten und ver-orten Sie die entnommenen Baumarten auf einer Karte?

15. Gibt es Pläne die im Außenbereich der Fläche verbliebenen Bäume zu fällen?

Wiederaufforstung

16. Es besteht eine Pflicht zur Wiederaufforstung nach §11 LWaldG. Wann wird mit der Wiederaufforstung begonnen? Bis wann werden die Aufforstungsmaßnahmen abgeschlossen sein?

17. Welche Baumarten sollen bei einer Wiederaufforstung gepflanzt werden?

Entfernung der Zäune und Beräumung der Wege

18. Wann werden die Einzäunungen, die im Rahmen der Ausforstung vorgenommen wurden entfernt, um die Betretungsbeschränkung nach §15 (1) LWaldG wieder aufzuheben?

19. Wann werden die Wege im Sabersky-Park, die aufgrund der Fällarbeiten nicht mehr gefahrlos passierbar sind, wieder begehbar sein?