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Werden die Empfehlungen des „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ umgesetzt?

Kleine Anfrage „Werden die Empfehlungen des „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ umgesetzt?“ herunterladen (PDF, 215 KB)

Die Bundesregierung hat den Bundestag am 7. April 2017 über den Bericht des zweiten „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ (Bundestags-Drucksache 18/11970) informiert, der zahlreiche Handlungsempfehlungen enthält. Viele der beschriebenen Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung und -prävention fallen in die Zuständigkeit der Länder, vor allem in den Bereichen Schule, Jugendhilfe, Justiz und Polizei.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Handlungsempfehlungen des zweiten „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, sind in Brandenburg nach der Berichterstattung des Expertenkreises umgesetzt worden oder schon vorher umgesetzt gewesen?

2. Bezüglich welcher Handlungsempfehlungen des zweiten „Unabhängigen Experten-kreises Antisemitismus“, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, hat in Brandenburg die Umsetzung begonnen und bis wann wird die Umsetzung jeweils voraussichtlich abgeschlossen sein?

3. Welche bisher nicht umgesetzten und nicht in der Umsetzung befindlichen Handlungsempfehlungen des zweiten „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitis-mus“, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, will die Landesregierung noch in dieser Wahlperiode angehen?

Bezüglich welcher Handlungsempfehlungen des zweiten „Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist die Umsetzung bisher weder erfolgt, begonnen noch geplant und warum nicht?