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Welche Ziele verfolgen der Verein "Zukunft Heimat" und seine Verbündeten?

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Die Stadt Cottbus wird immer wieder als Bühne für Angst- und Hass-Propaganda genutzt - seit dem Frühsommer 2017 maßgeblich gesteuert vom Verein „Zukunft Heimat“ aus der Spreewald-Stadt Golßen. Bei dessen Kundgebungen treten unter anderem Rednerinnen und Redner des Vereins selbst sowie der Partei AfD, der Partei-Jugendorganisation „Junge Alternative“, der vom Verfassungsschutz beobachteten „Identitären Bewegung“, des Netzwerks „Ein Prozent“ und der Bürgerinitiative „Pegida“ auf. Der „Zukunft Heimat“-Vorsitzende will Cottbus zu einem „Knotenpunkt des patriotischen Widerstandes“ machen und der Regionalleiter der „Identitären Bewegung Berlin-Brandenburg“ geht davon aus, dass Cottbus „sowas wie der kleine Bruder von Dresden“ werde. Dresden gilt in völkisch-nationalistischen Kreisen als „Hauptstadt des Widerstands“.

Bei Demonstrationen von „Zukunft Heimat“ wehen Flaggen der vom Verfassungsschutz beobachteten „Identitären Bewegung“. Der Vorsitzende von „Zukunft Heimat“ sieht seinen Verein, die „Identitäre Bewegung“ und das Netzwerk „Ein Prozent“ als Teile eines „Gesamtkunstwerks“. Dieser Vorsitzende ist Aktivisten der „Identitären Bewegung“ ausdrücklich für angeblich „verdienstvolle“ Aktionen dankbar und er bezeichnet die „Identitären“ als „fabelhaft“ und „grandios“. Die zweite „Zukunft Heimat“-Vorsitzende wähnt die „Identitäre Bewegung“ gar in der „Ruhmeshalle von Walhalla“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Beobachtet der Verfassungsschutz Brandenburg im Rahmen seiner Beobachtung der „Identitären Bewegung“ oder unabhängig davon die Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat“? Falls ja: seit wann und mit welchen Ergebnissen? Falls nein: warum nicht?

2. Wie informiert sich die Landesregierung abseits der Verfassungsschutzarbeit über die Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat“?

3. Eine Vorläuferorganisation des Vereins „Zukunft Heimat“ nannte sich „Pro Zützen“ und lehnte sich damit namentlich an die sogenannte Pro-Bewegung an, die ihr Zentrum in Nordrhein-Westfalen hat und dort vom Verfassungsschutz beobachtet wird - hat der brandenburgische Verfassungsschutz „Pro Zützen“ beobachtet oder zumindest als Verdachtsfall behandelt? Falls ja: in welchem Zeitraum und mit welchen Ergebnissen? Falls nein: warum nicht?

4. Rund 60 Gruppen der „Identitären Bewegung“ sind als Teil des Netzwerks „Ein Prozent“ auf dessen Internetseite gelistet - wie bewertet die Landesregierung (nicht nur auf Basis von Verfassungsschutz-Erkenntnissen!) die Organisation „Ein Prozent“? Handelt es sich um eine Art Vorfeldorganisation oder eine Sammlungsbewegung der „Identitären Bewegung“?

5. Beobachtet der Verfassungsschutz Brandenburg im Rahmen seiner Beobachtung der „Identitären Bewegung“ (IB) oder unabhängig davon die Aktivitäten des Netzwerks „Ein Prozent“? Falls ja: seit wann und mit welchen Ergebnissen? Falls nein: warum nicht, obwohl rund 60 IB-Gruppen zum Netzwerk gehören sollen?

6. Überwachen Sicherheitsbehörden, ob bzw. dass die verbotene „Widerstandsbewe-gung in Südbrandenburg“ keine Nachfolgebestrebungen entwickelt und ggf. mit welchen Ergebnissen?

7. An welchen politischen Aktivitäten - beispielsweise Demonstrationen, Kundgebungen, Kampagnen und/oder in Gruppierungen - beteiligen sich frühere Mitglieder der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ seit dem Verbot der Organisation? Bringen sich beispielsweise frühere Kameraleute und/oder Cutter (Videoschnitt) der „Widerstandsbewegung“ bei „Zukunft Heimat“ ein und/oder brachten sie sich bei „Pro Zützen“ ein?

8. Inwiefern erkennt die Landesregierung Ähnlichkeiten der Kampagne gegen den angeblichen „Volkstod“ seitens der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ und der Agitation bei „Zukunft Heimat“-Kundgebungen gegen eine angeblich „ganz brutale Politik des Bevölkerungsaustauschs“ und gegen eine angeblich geplante „Auflösung des Volks der Deutschen durch Massenzuwanderung“ - und wie bewertet die Landesregierung ggf. Ähnlichkeiten?

9. Wie bewertet die Landesregierung (nicht nur auf Basis von Verfassungsschutz-Erkenntnissen!) die Zusammenarbeit von „Zukunft Heimat“, „Identitärer Bewegung“, AfD, „Ein Prozent“ und „Pegida“ - welche Ziele will diese Bewegung erreichen, welche Gruppierung oder Partei übernimmt welche Aufgaben? Welche weiteren Gruppierungen, Organisationen und/oder Parteien beteiligen sich ggf. auf welche Weise an dieser Zusammenarbeit - ist beispielsweise das „Institut für Staatspolitik“ beteiligt, insbesondere was die Schulung von Aktivistinnen und Aktivisten betrifft?

10. Wie bewertet die Landesregierung (nicht nur auf Basis von Verfassungsschutz-Informationen!) die Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat“ und seiner Verbündeten - beispielsweise als rechtspopulistisch, rechtsextremistisch, rassistisch, fremdenfeindlich, nationalistisch, völkisch, nationalsozial, staatsfeindlich und/oder demagogisch?

11. Bei „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen und/oder in Reden von „Zukunft Heimat“-Mitgliedern wird unter anderem dazu aufgefordert, beim zivilen Ungehorsam den Rand der Gesetze anzukratzen, das „Merkel-Regime und die ganze korrupte Bande aus dem Land zu treiben“, die „Vernichter der deutschen Bevölkerung“ aus den Ämtern zu „jagen“ und das „Widerstandsrecht“ zu nutzen, weil angeblich „das deutsche Staatsvolk ausgewechselt“ werden soll - wie bewertet die Landesregierung solche Aufrufe, insbesondere unter strafrechtlichen Kriterien und unter Aspekten des Schutzes unserer Verfassung? Deuten solche Äußerungen darauf hin, dass der Verein „Zukunft Heimat“ und seine Verbündeten uneingeschränkt friedlich und auf dem Boden der demokratischen Grundordnung handeln bzw. handeln wollen?

12. Wie bewertet die Landesregierung die pauschale Verunglimpfung aller im Bundestag und im Landtag Brandenburg vertretenen Parteien außer der AfD bei „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen als „Parteien-Kartell“, „Altparteien“, „Blockparteien“ und als „Kartell der Deutschland-Abschaffer“ - sieht die Landesregierung darin ggf. eine Verunglimpfung der parlamentarischen Demokratie und kommen diese Begriffe, so wie sie bei „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen verwendet werden, nach Bewertung der Landesregierung sachlich dem von Adolf Hitler verwendeten Begriff der „System-Parteien“ gleich?

13. Bei „Zukunft Heimat“-Kundgebungen wird gegen Kirchen, Gewerkschaften, Medien und Gerichte agitiert, weil jene an der angeblichen Abschaffung des deutschen Volkes mitwirken - wie bewertet die Landesregierung diese Agitation, insbesondere, was das Verhältnis von „Zukunft Heimat“ und seiner Verbündeten zum demokratischen Rechtsstaat und zur pluralistischen Gesellschaft betrifft?

14. Bei „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen und/oder in Reden von „Zukunft Heimat“-Mitgliedern werden Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, unter anderem als „Invasoren“ und als „billige Reservearbeiter“ verunglimpft, die in Deutschland ein „Mischvolk aus Flüchtlingen und Eingeborenen“ und eine „Plage der bunten Vielfalt“ entstehen ließen und deren Zuwanderung „beinahe folgerichtig“ zu „Angriffen auf die einheimische ,Köterrasse‘ der Deutschen“, zu „rassischen Konflikten“, zur „Zerstörung unserer Heimat“, zur „Überfremdung und Islamisierung unseres Vaterlandes“ sowie zum Austausch beziehungsweise zur Auflösung des deutschen Volkes führe - sind solche Aussagen nach Bewertung der Landesregierung noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt oder handelt es sich beispielsweise um Volksverhetzung im Sinne einer Aufstachelung zum Fremdenhass? Und wie gehen die brandenburgischen Sicherheits- und Justizbehörden mit diesen Äußerungen um?

15. Wie bewertet es die Landesregierung, dass ein Landesvorstandsmitglied der „Jungen Alternative“ als Vertreter des Netzwerks „Ein Prozent“ bei einer „Zukunft Heimat“-Kundgebung gesagt hat, dass es „scheißegal“ sein könne, „was in irgendeinem Verfassungsschutzbericht steht, was für Lügen dort verbreitet werden“?

16. Der Vorsitzende von „Zukunft Heimat“ hat wiederholt versucht, alttestamentarisch zu begründen, dass die christliche „Nächstenliebe“ nur auf das eigene Volk und nicht auf Geflüchtete anzuwenden sei - welche Rolle spielt bei den Kundgebungen oder anderen Aktivitäten von „Zukunft Heimat“ nach Einschätzung der Landesregierung religiöser Fundamentalismus oder Fanatismus?

17. Ist die bei Cottbusser Veranstaltungen von „Zukunft Heimat“ aus Golßen demonstrierte Fremdenfeindlichkeit und der dort artikulierte Rassismus nach Bewertung der Landesregierung vor allem ein Cottbuser Problem oder ein Problem, das auch die umliegenden Regionen betrifft, aber vor allem in Cottbus sichtbar wird, weil die Großstadt als Bühne missbraucht wird?

18. Wie bewertet es die Landesregierung, dass die rechtsextremistische NPD ihre regelmäßigen Mahnwachen in Cottbus eingestellt hat, nachdem „Zukunft Heimat“ Kundgebungen in Cottbus angeboten hat?

19. Haben sich an „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen oder anderen Vereinsaktivitäten NPD-Mitglieder, rechtsextremistische Hooligans, Kampfsportler, Türsteher und/oder weitere Rechtsextremisten wie beispielsweise der Sänger der Cottbuser Band „Frontalkraft“ beteiligt? Wie bewertet die Landesregierung ggf. die Beteiligung altbekannter Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten an „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen? Hat sich „Zukunft Heimat“ als Veranstalter ggf. von solchen Teilnehmern oder Teilnehmerinnen distanziert und ggf. inwiefern?

20. Wer stellt die Ordnerinnen und Ordner bei den Veranstaltungen von „Zukunft Heimat“ - sind Security-Firmen, Türsteher, Kampfsportler, Hooligans und/oder Rocker involviert, die aus rechtsextremistischen Zusammenhängen bekannt sind und aus welchen rechtsextremistischen Zusammenhängen sind sie ggf. bekannt?

Der „Zukunft Heimat“-Vorsitzende hat am 30. Mai 2017 als Kundgebungsredner öffentlich angekündigt, dass eine „Anweisung von ,Pegida‘“ aufgegriffen werde und weiter Demonstrationen in Cottbus veranstaltet würden - welche Rolle spielt „Pegida“ bei den Aktivitäten von „Zukunft Heimat“, beeinflusst oder steuert „Pegida“ Aktionen in Brandenburg?