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Welche Brandenburg-Bezüge hatte das polizeilich verhinderte „Blood & Honour“-Konzert vom 21.04.2018 in Polen und welche Terrorismus-Bezüge sind bekannt?

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(Nr. 3593 – Ursula Nonnemacher) Die polnische Polizei, unter anderem eine Anti-Terror-Einheit, hat laut Medienberichten am 21. April 2018 ein „Blood & Honour“-Konzert verhindert, bei dem ein Auftritt der Brandenburger Band „Confident of Victory“ angekündigt war. Das als „Taufparty“ getarnte Neonazi-Konzert sollte als Ersatzveranstaltung für die zunächst an diesem Tag geplante, aber offenbar am staatlichen Verfolgungsdruck gescheiterte „Night of Identity“ stattfinden. Die „Night of Identity“ galt als Nachfolge-Veranstaltung der in den drei vorangegangenen Jahren organisierten „Night of Terror“, bei der es „Combat 18“-Bezüge gab, was Veranstalter und angekündigte Bands betrifft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Stehen brandenburgische Sicherheitsbehörden mit polnischen Sicherheitsbehörden in Kontakt, was die Beobachtung und Bekämpfung der rechtsextremistischen Szene betrifft - gibt es einen entsprechenden Informationsaustausch und wie ist dieser organisiert und ausgestaltet?

2. Hatten brandenburgische Sicherheitsbehörden im Vorfeld des 21. April 2018 Informationen bezüglich der „Night of Identity“ beziehungsweise der „Taufparty“ von „Blood & Honour“ in Polen und wurden diese Informationen gegebenenfalls vor der Veranstaltung an polnische Sicherheitsbehörden weitergegeben?

3. Haben brandenburgische Sicherheitsbehörden nach dem polnischen Polizeieinsatz gegen das als Taufparty getarnte Neonazi-Konzert am 21. April 2018 Informationen von polnischen Sicherheitsbehörden erhalten? Falls ja:

a) Sind diese Informationen auf Anfrage von brandenburgischen Behörden oder aus Eigeninitiative von polnischer Seite übermittelt worden?

b) Warum hat die polnische Polizei das „Blood & Honour“-Konzert am 21. April 2018 mit Hilfe einer Anti-Terror-Einheit verhindert - gab es Hinweise auf mögliche Terrorismus-Bezüge der Veranstalter, der Veranstaltung, der Bands oder der Besucherinnen und Besucher?

c) Wie viele Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten aus Brandenburg hat die polnische Polizei bei der „Taufparty“ am 21. April 2018 festgestellt? Und sind diese Personen den brandenburgischen Sicherheitsbehörden gegebenenfalls aus Gruppierungen oder von politischen Aktivitäten her bekannt und, falls ja, aus welchen Gruppierungen und von welchen Aktivitäten her - gibt es beispielsweise Bezüge zum „Combat 18“?

d) Hat die polnische Polizei bei dem Einsatz am 21. April 2018 Mitglieder der Brandenburger Rechtsrock-Band „Confident of Victory“ und/oder von anderen Musikgruppen aus Brandenburg festgestellt?

e) Hat die polnische Polizei bei dem Einsatz am 21. April 2018 weitere Brandenburg-Bezüge festgestellt - beispielsweise in Person von Händlern und/oder Händlerinnen aus Brandenburg, die rechtsextremistische Tonträger oder entsprechenden Szene-Textilien verkaufen?

f) Wer hat die „Taufparty“ am 21. April 2018 in Polen organisiert und veranstaltet - handelte es sich um den- oder dieselben Veranstalter wie bei der „Night of Terror“ in den Jahren 2015, 2016 und 2017?

g) Wo sollte die „Taufparty“ am 21. April 2018 konkret stattfinden?

4. Wie bewertet es die Landesregierung, dass die Brandenburger Band „Confident of Victory“ bei einem Neonazi-Konzert angekündigt war, das die polnische Polizei mit einer Anti-Terror-Einheit verhindert hat und das vom Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“ organisiert wurde, dessen deutsche Division verboten ist?

5. Sind den brandenburgischen Sicherheitsbehörden seit dem Jahr 2011 terroristische oder terrorverdächtige Aktivitäten von Rechtsextremisten und/oder Rechtsextremistinnen aus Brandenburg bekanntgeworden und gegebenenfalls welche?

6. Gibt es in Brandenburg Rechtsextremisten und/oder Rechtsextremistinnen, die mit Terrorismus oder militanten Aktionen sympathisieren oder im Verdacht stehen, solche anzustreben?

7. Welche Kontakte unterhalten Rechtsextremisten und/oder Rechtsextremistinnen aus Brandenburg zum Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“?