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Warum wurde eine Cottbuser Demonstration im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorabwehrzentrum - Rechts“ thematisiert?

Kleine Anfrage „Warum wurde eine Cottbuser Demonstration im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorabwehrzentrum - Rechts“ thematisiert?“ herunterladen (PDF, 233 KB)

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drucksache 19/1921) auf eine Kleine Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic u. a. (BT-Drucksache 19/1486) unter anderem mitgeteilt, dass die Initiative „Ein Prozent“ am 1. Februar 2018 Gegenstand einer Sitzung des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums - Rechts“ (GETZ-R) war. Anlass für die Befassung war die Mobilisierung auf der Internetpräsenz des Vereins „Ein Prozent“ für die Teilnahme an einer „Anti-Asyl-Demonstration“ am 3. Februar 2018 in Cottbus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Waren Sicherheitsbehörden aus Brandenburg in der Sitzung des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums - Rechts“ (GETZ-R) am 1. Februar 2018 vertreten und ggf. welche Sicherheitsbehörden?

2. Hat sich das GETZ-R am 1. Februar 2018 auf eine Brandenburger Initiative hin mit dem Verein „Ein Prozent“ und dessen Mobilisierung für eine Demonstration in Cottbus befasst?

3. Was war der konkrete Anlass dafür, dass sich das GETZ-R mit der Mobilisierung der Initiative „Ein Prozent“ für die Demonstration am 3. Februar 2018 in Cottbus befasst hat - welche Gefahrenprognose lag dieser Befassung zugrunde?

4. Handelte es sich bei der „Anti-Asyl-Demonstration“ am 3. Februar 2018 in Cottbus, zu welcher die Initiative „Ein Prozent“ mobilisiert hat, um eine Demonstration des Vereins „Zukunft Heimat“?

5. Wurden Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat“ ggf. in weiteren Sitzungen des GETZ-R thematisiert und ggf. wann und aus welchem Anlass?

6. Welche Gefahren oder potenziellen Gefahren gehen von den Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat“ und der Initiative „Ein Prozent“ in Brandenburg aus?