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Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten in Brandenburg

Kleine Anfrage „Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 191 KB)

Naturschutzgebiete werden durch Erlass einer Rechtsverordnung festgesetzt. Das Verfahren wird im § 9 des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG) geregelt. Im Rahmen der Unterschutzstellung werden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit beteiligt. Mit Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung eines Schutzgebietes beginnt die sogenannte Veränderungssperre. Von diesem Zeitpunkt an bis zum In-Kraft-Treten der Verordnung sind alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern.

Das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz sieht gemäß § 11 auch die Möglichkeit der einstweiligen Sicherung vor. Hierdurch soll der gegenwärtige Zustand eines Gebietes erhalten und vor irreversiblen Schäden bewahrt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Unterschutzstellungs- und Änderungsverfahren von Naturschutzgebieten wurden zwischen dem 1. Januar 2016 bis zum heutigen Tag abgeschlossen? Welche Größe und welchen Schutzzweck haben die Gebiete jeweils?

2. Welche Unterschutzstellungs- und Änderungsverfahren von Naturschutzgebieten laufen derzeit? Wie ist der aktuelle Verfahrensstand, wann findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit statt und wann ist mit dem Abschluss der Verfahren zu rechnen? Welche Größe und welchen Schutzzweck haben die Gebiete jeweils?

3. Sollen in den Jahren 2018 und 2019 für weitere Gebiete Unterschutzstellungsverfahren als Naturschutzgebiet oder Änderungsverfahren für bestehende Verordnungen über Naturschutzgebiete eingeleitet werden? Um welche Gebiete handelt es sich und wann sollen die Verfahren in etwa beginnen? Welche Größe und welchen Schutzzweck sollen die Gebiete haben?

4. Welche Verfahren der Fragen 1. Bis 3. Dienen (auch) der rechtlichen Sicherung von Natura 2000-Gebieten im Sinne von § 32 BNatSchG?

5. Wie lange dauert im Durchschnitt ein Unterschutzstellungsverfahren eines Naturschutzgebietes in Brandenburg?