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Umsetzung des Tierschutzplanes des Landes Brandenburg

Kleine Anfrage „Umsetzung des Tierschutzplanes des Landes Brandenburg“ herunterladen (PDF, 235 KB)

(Nr. 4104 - Benjamin Raschke) Der Landtag formulierte im Beschluss zum Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ den Auftrag an die Landesregierung, „unter Beteiligung des Berufsstandes, des Aktionsbündnisses Agrarwende, der Wissenschaft und von Interessenverbänden der Wirtschaft und des Tierschutzes bis Ende 2017 einen Tierschutzplan zu erarbeiten“. Im Rahmen von insgesamt 44 Arbeitstreffen entstand ein Katalog mit 131 Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der konventionellen Tierhaltung, von denen die Landesregierung zahlreiche sofort oder zeitnah umsetzen soll.

Um mehr über den aktuellen Umsetzungsstand des Tierschutzplans des Landes Brandenburg zu erfahren, frage ich die Landesregierung:

I. Legehennen

1. Wurden Legehennen in Brandenburg seit Veröffentlichung des Tierschutzplans die Schnäbel gekürzt? Wenn ja, warum und wie vielen?

2. Hat die Landesregierung einen Erlass verabschiedet, der die Genehmigung des nachträglichen Kürzens der Schnabelspitze in Ausnahmefällen regelt? Wenn ja, wann trat dieser in Kraft und wo ist er veröffentlicht? Falls nein, bis wann ist dies geplant?

3. Wurde Halterinnen und Haltern von Legehennen der empfohlene Managementleitfaden mit Empfehlungen zur Umsetzung des Verzichts auf das Schnäbelkürzen zur Verfügung gestellt? Falls ja, wo ist dieser einsehbar, falls nein, bis wann ist diesgeplant?

II. Masthühner

4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung, z. B. auf dem Erlasswege, ergriffen, damit wie empfohlen die Ausführungshinweise zur Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung auch in Brandenburg verpflichtend angewendet werden?

5. Wurde in Brandenburg die empfohlene Prämie für einen guten Fußballenzustand von Masthühnern eingeführt? Falls ja, ab wann und in welcher Höhe? Wenn nein, wann ist die Einführung der Prämie geplant?

6. Welche Betäubungsart wird im Wiesenhof-Schlachtbetrieb in Niederlehme durchgeführt? Welche an den anderen Schlachthöfen (Bitte auflisten)? Setzt sich die Landesregierung für die ausschließliche Betäubung mit Kohlenstoffdioxid ein? Falls ja, wie, falls nein, aus welchen Gründen nicht?

III.Puten

7. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit auch in Brandenburg die Bundeseinheitlichen Eckwerte von 2013 verpflichtend für alle Putenhaltenden Betriebe eingeführt werden (bitte auflisten)?

8. Hat die Landesregierung wie empfohlen eigene Forschungsvorhaben zur Feststellung optimaler Besatzdichten für unterschiedliche Haltungssysteme von Puten initiiert? Falls ja, welche, falls nein, bis wann ist dies geplant?

IV. Rinder

9. Wurden Kälber < 6 Wochen seit Veröffentlichung des Tierschutzplans ohne Anwendung einer Sedierung und eines Schmerzmittels enthornt? Falls ja, warum und wie viele?

10. Wurden seit Veröffentlichung des Tierschutzplans tragende Rinder geschlachtet? Wenn ja, wie viele (bitte aufschlüsseln nach trächtigen Tieren im letzten Trächtigkeitsdrittel und trächtigen Tieren bis max. fünf Monate tragend)?

11. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit Rinderhalterinnen und -halter Schulungen erhalten, um das Abgabeverbot von hochträchtigen Tieren zur Schlachtung umzusetzen (bitte auflisten)?

V. Schweine

12. Wie viele Betriebe mit Sauenhaltung gibt es gegenwärtig in Brandenburg, in denen Sauen nicht die Möglichkeit haben, in einem Kastenstand eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, ohne mit den Gliedmaßen an eine Begrenzung zu stoßen (bitte nach Landkreisen auflisten)?

13. Wie unterstützt die Landesregierung Betriebe finanziell dabei, praxistaugliche Lösungen zur Abschaffung der Kastenstände zu erproben?

14. Wie lange wird die Landesregierung es noch dulden, dass Betriebe Sauen in Kastenständen halten, die nicht den Anforderungen aus dem Magdeburger Kastenstandurteil entsprechen?

15. Wie viele Ferkel wurden seit Veröffentlichung des Tierschutzplans in Brandenburg ohne Betäubung kastriert? Wie engagiert sich die Landesregierung dafür, dass Ferkel nur noch mit Betäubung kastriert werden, ungeachtet der Fristverlängerung auf Bundesebene?

16. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um das Kupierverbotvon Ringelschwänzen schrittweise umzusetzen (z. B. freiwillige Vereinbarung, Managementleitfaden oder finanzielle Unterstützung eines Maßnahmenkatalogs zur Verhinderung von Schwanzbeißen, bitte auflisten)?

17. Warum wird die Forderung im Tierschutzplan bis dato nicht aufgegriffen, die Landwirtschaftsbetriebe beim Einstieg / der Umstellung auf moderne Haltungsverfahren mit Haltungsprämien zu unterstützen (insb. Ringelschwanzprämie)?

VI. Sachkundenachweis, Modell- und Demonstrationsbetriebe

18. Wie wirkt die Landesregierung darauf hin, dass alle Personen, die zu Erwerbszwecken Nutztiere halten, über einen Sachkundenachweis verfügen müssen?

19. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um dafür zu sorgen, dass alle vorgeschriebenen Schulungen für einen Sachkundenachweis auch in Brandenburg durchgeführt werden (bitte auflisten)?

20. Wie viele Schulungen sind in Brandenburg seit Veröffentlichung des Tierschutzplans durchgeführt worden?

21. Welche finanziellen Mittel (Landes-und ggf. EU-Mittel) sind für Demonstrationsbetriebe für 2019 und 2020 vorgesehen (bitte nach Tierart aufschlüsseln)?

22. Wie viele Modell- und Demonstrationsbetriebe für welche Tierarten soll es im Land Brandenburg geben? Wie viele Betriebe haben bislang Interesse bekundet, ein Modell- und Demonstrationsbetrieb zu werden?

23. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um möglichst viele Betriebe für die Teilnahme als Modell-und Demonstrationsbetrieb zu gewinnen?

24. Welche begleitende Unterstützung wird den Modell- und Demonstrationsbetrieben angeboten (Baurecht, Immissionsschutzrecht, Beratung, Aufwandsentschädigungen, Unterstützung im Marketing / Öffentlichkeitsarbeit, finanzielle Unterstützung bei notwendigen Umbaumaßnahmen und Managementmaßnahmen, finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen, für die die einzelbetriebliche Förderung nicht ausreicht usw.)?

VII. Antibiotika

25. Was hat die Landesregierung für den weitgehenden Verzicht auf Antibiotika getan, die in der Liste der Highest Priority Critically Important Antimicrobials der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geführt werden?

26. Welche Beratungsangebote unter Einbeziehung von Diagnostikmaßnahmen hat die Landesregierung eingeführt, um die Tiergesundheit, die Haltungsformen und das Management weiterhin zu verbessern und den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren?

27. Wie gedenkt die Landesregierung die Bonusprogramme umzusetzen, die von den verschiedenen Arbeitsgruppen empfohlen wurden?

28. Hat die Landesregierung weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu einer Verringerung der Besatzdichte bei stallgebundenen Haltungsverfahren sowie zu einer flächengebundenen Tierhaltung in Auftrag gegeben?

VIII. Lenkungsgremium und Umsetzung

29. Wann plant die Landesregierung, das Umsetzungskonzept für den Tierschutzplan zu veröffentlichen, welches der Landtag Anfang 2018 durch Beschluss in Auftrag gegeben hat?

30.W ie wird das Lenkungsgremium für die Fortschreibung des Tierschutzplans in die Umsetzung des aktuellen Tierschutzplans einbezogen? Wird bzw. wurde das Umsetzungskonzept dem Lenkungsgremium vorgelegt und mit diesem erörtert?