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Tempo 30-Zonen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Tempo 30-Zonen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 173 KB)

Die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die im
Dezember 2016 in Kraft getreten ist, soll es den Straßenverkehrsbehörden erleichtern, vor sozialen Einrichtungen Tempo 30-Zonen zu schaffen. Im Mai 2017 trat darüber hinaus eine Verwaltungsvorschrift zur StVO in Kraft, in der festgelegt ist, dass an Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich vor Schulen, Kitas und Alten- und Pflegeheimen in der Regel die Geschwindigkeit auf 30km/h zu beschränken ist. In der Antwort der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage vom Mai 2017 hieß es, die „Abweichung von diesem Regelprinzip, das heißt ein Verzicht auf die Geschwindigkeitsbeschränkung, muss dann künftig von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde besonders begründet werden. Die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden sind verpflichtet, das Regelprinzip möglichst zeitnah umzusetzen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erfahrungen wurden bislang mit der geänderten Regelung der StVO gemacht und wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung?

2. Was unternimmt die Landesregierung, um die Umsetzung des Regelprinzips voranzutreiben?

3. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in welchen Geschwindigkeitsbeschränkungen vor sozialen Einrichtungen abgelehnt wurden? Wenn ja, was waren die Gründe für die Ablehnung?

4. Wie bewertet die Landesregierung, dass die streckenbezogene Anordnung auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen ist, sich also beispielsweise nicht auf Unfallschwerpunkte entlang von Schulwegen bezieht?

5. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Forderung, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften einzuführen?