Zum Inhalt springen

Streuobst-Bestände in Brandenburg

Kleine Anfrage „Streuobst-Bestände in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 220 KB)

Bundesweit gab es in den vergangenen Jahrzehnten einen massiven Rückgang der Streuobstbestände. Bundesweit wird der Bestand derzeit auf noch ca. 300.000 ha geschätzt. Streuobstbestände gelten als „Hotspots“ der biologischen Vielfalt. Auf über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie 3.000 Obstsorten wird die biologische Vielfalt in Deutschland nach Angaben des NABU-Bundesfachausschusses Streuobst geschätzt. Unklar ist, wie sich die Situation in den vergangenen Jahrzehnten in Brandenburg entwickelt hat und welche Ziele die Landesregierung verfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse über die Anzahl an Hochstamm-Obstbäumen bzw. über die Fläche von Streuobstbeständen (in ha) liegen der Landesregierung für Brandenburg vor?

2. Gibt es regionale oder lokale Studien über die Flächenentwicklung des Streuobstbaus seit 1990 in Brandenburg und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Welche weiteren Daten und Ergebnisse liegen der Landesregierung vor? Welches sind die wesentlichen Gründe für die Entwicklung?

3. Wie viel ha Streuobstbestände gibt es in Brandenburger FFH-Gebieten, EU-Vogel-schutzgebieten, Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten bzw. sind in solchen entsprechend unter Schutz gestellt?

4. Wie hat sich seit 2007 im Land die Entwicklung der Streuobstbestände nach Kriterien der EU-Biorichtlinie entwickelt (bitte tabellarische Auflistung) und wie viel Prozent der Streuobstfläche sowie der Gesamtobstfläche (inkl. Plantagen) entsprach dies?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Streuobstbestände im Land ein vor dem Hintergrund der Einstufung als "stark gefährdet bis vom Aussterben bedroht" (1-2) in der 2017 erschienenen neuen Auflage der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands und welche Informationen bzw. Bewertungen aus Brandenburg flossen in diese bundesweite Bewertung mit ein?

6. Wurde das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie und der Naturschutz-Offensive 2020 in Brandenburg erreicht, den Flächenanteil wertvoller Agrarbiotope wie Streuobstwiesen zwischen 2005 und 2015 um mindestens zehn Prozent zu erhöhen?

7. Welche eigenen Ziele hat sich die Landesregierung bzgl. der Entwicklung des Streuobstbestandes im Land gesteckt?

8. Wie viele Tier- (insbesondere Vogel- und Insektenarten), Pflanzen- und Pilzarten wurden in den Streuobstbeständen des Landes nachgewiesen und welche Erhebungen sind der Landesregierung bekannt? Wie viele Arten sind in Anhang II + IV der FFH-Richtlinie oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt?

9. Welchem Schutz unterliegen Streuobstbestände in Brandenburg und welche Begründungen liegen den rechtlichen Regelungen zu Grunde?

10. Wie viele Apfel-, Birnen-, Süßkirschen, Walnuss- und Prunus-Sorten (Mirabellen, Pflaumen, Zwetschgen) gibt es nach aktuellem Erkenntnisstand noch in Brandenburg?

11. Achtet die Landesregierung vor dem Hintergrund der bundesweiten Gütebestimmungen für Hochstamm-Obstbäume, der naturschutzfachlichen Bedeutung der Stammhöhe von mind. 180cm Höhe sowie der leichteren Bewirtschaftung von Streuobstbeständen bei hoher Stammhöhe darauf, dass bei Pflanzungen als „Hochstamm“ deklarierter Bäume auch die Größenvorgaben eingehalten werden?

12. Wie viele und welche Obstsortenlehrpfade oder sonstige Einrichtungen gibt es im Land, in denen Obstsorten auf Hochstamm-Obstbäumen gesichert und dokumentiert werden? In welcher Form unterstützt die Landesregierung diese? Welche Bedeutung kommt hierbei der Obstbauversuchsanstalt in Müncheberg zu?

13. Stimmt die Landesregierung der Aussage aus Kreisen von Verbraucherzentralen zu, dass die Verbraucher*innen bei Produkten mit der Bezeichnung „aus Streuobst“ bzw. „aus Streuobstwiesen“ Pestizidfreiheit erwarten?

14. Sieht die Landesregierung das Angebot des NABU-Qualitätszeichens für Streuobstprodukte als hilfreich für die Unterstützung von Keltereien und anderen Streuobst-Vermarktern an? Welche Bemühungen unternimmt die Landesregierung, um die Verwertung oder Vermarktung von getrennt erfasstem Streuobst zu unterstützen?

15. Stimmt die Landesregierung der Forderung der Streuobst-Aufpreisvermarkter beim vierten bundesweiten Treffen im Jahr 2014 in Fulda zu („Kasseler Erklärung zum Streuobstbau“), dass für eine betriebswirtschaftlich rentable Bewirtschaftung von Streuobstbeständen zum Zwecke der Verwertung des Obstes für Getränke ein Preis von mindestens 25 Euro pro Doppelzentner erforderlich ist?

16. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um die Bewirtschaftung, Verwertung und Vermarktung von Streuobstprodukten zu fördern?

17. In welchem Umfang wurden in den vergangenen fünf Jahren wie viel ha Streuobstfläche vom Land gefördert? Wie viel Fördermittel stehen noch für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung? Wie beurteilt die Landesregierung die Nachfrage?