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Sanierung des „Alten Kanalabstiegs“ in Eisenhüttenstadt

Kleine Anfrage „Sanierung des „Alten Kanalabstiegs“ in Eisenhüttenstadt“ herunterladen (PDF, 210 KB)

Der „Alte Kanalabstieg“ in Eisenhüttenstadt, über den ursprünglich Schiffe zur Oder geleitet wurden, wurde nach Presseangaben in den 1950er-1960er Jahren durch die Entsorgung von Gichtgasschlämmen der EKO-Hochöfen belastet. Ab 1969 wurde der Abfall deponiert. Die Deponien seien inzwischen beseitigt worden, ein Teil des Kanals wird nun durch Abdeckung mit Erdschichten „saniert“. Die Entscheidung, dies nur auf einen 1,1 km langen Teil des Alten Kanalabstiegs zu beschränken wurde von der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde finanziell und naturschutzfachlich begründet. Die Kosten hierfür lägen bei rund 1,7 Millionen Euro und würden zu 60 Prozent vom Bund, zu
40 Prozent vom Land übernommen. Der eigentliche Verursacher, das EKO, müsse sich an den Kosten nicht beteiligen.

Ich frage die Landesregierung:

Kosten der Sanierung

1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Kostenverteilung, so dass der Verursacher von jeglicher Beteiligung frei gestellt wurde?

2. Liegt der „Alte Kanalabstieg“ teilweise oder vollständig in einem Naturschutzgebiet mit besonders schützenswerten Arten? Falls ja, in welchem und zu welchem Anteil? Falls nein, wieso wird die Sanierung nicht für den gesamten belasteten Kanalabstieg vorge-nommen?

3. Welche Kosten würden für eine Sanierung des gesamten Kanalabschnitts zusätzlich anfallen?

4. Welche Kenntnis hat die Landesregierung von Plänen einer Speicherkraftwerksanlage zur möglichen Finanzierung der Sanierung und wie bewertet sie diese?

„Sanierung“ durch Abdeckung

5. Mit welcher Begründung wurde der Widerspruch der Stadt gegen den Sanierungsplan abgewiesen, in welchem die Stadt forderte, die Schlämme nicht nur abzudecken, sondern komplett zu beseitigen?

6. Welche Kosten wären bei einer kompletten Schlammbeseitigung angefallen?

7. Das Auftragen einer 35cm starken Bodenschicht wurde grundsätzlich für ausreichend erachtet, um den belasteten Abfall zu sichern. In der Nähe des Spiel- und Skater-platzes soll hingehen ein kompletter Bodenaustausch vorgenommen werden. Wie ist dies begründet?

8. Welcher Abfall wurde von wem wo deponiert, waren gefährliche Abfälle darunter? Wann wurde der Abfall entsorgt und wer trug hierfür die Kosten?

mögliche Wasserbelastung

9. Gibt es ein Grund- und/oder Oberflächenwasser-Monitoring? Falls ja, seit wann und mit welchen Ergebnissen?

10. Welche Gutachten oder Untersuchungen zu einer möglichen Belastung des Grund- und/oder Oberflächenwassers wurden von wem in Auftrag gegeben und kamen zu welchem Ergebnis?

11. Liegt eine Belastung mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen vor, falls ja in welcher Konzentration (bspw. Schwermetalle, Arsen etc.)?


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