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Planungsstand Mülldeponie Königs Wusterhausen und Niederlehme

Kleine Anfrage „Planungsstand Mülldeponie Königs Wusterhausen und Niederlehme“ herunterladen (PDF, 206 KB)

Der Südbrandenburgische Abfallzweckverband plant eine Deponie zur Ablagerung von mineralischen Abfällen in Niederlehme zu errichten.

Der anvisierte Standort ist das Niederlehmer Feld III des Sand-/ Kiestagebaus, an welches die Ortsteile Niederlehme und Zernsdorf von Königs Wusterhausen angrenzen. Ein Teil der geplanten Deponie befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet (Trinkwasserschutzzone IIIb/IV Wernsdorf) und teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ .

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Phase befindet sich das Planungsverfahren für die geplante Deponie der Deponieklasse I in Niederlehme momentan?

2. Woraus ergibt sich der Bedarf für die Errichtung dieser Deponie und welche Deponiekapazitäten für die beantragten Abfallstoffe sind in der Region noch vorhanden?

3. Liegen die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt die UVP und wo sind die Unterlagen einsehbar?

4. Was sind die kommenden Schritte mit entsprechenden Fristen im Planungsverfahren?

5. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens wurde als nicht notwendig eingestuft. Wie begründet sich die dafür herangezogen Einstufung „keine überörtliche Bedeutung der Planung“ für die Deponie?

6. Steht das Gebiet bzw. Teilgebiet, welches für die Errichtung der Deponie vorgesehen ist, gegenwärtig unter Bergrecht?

Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“

7. Welche konkreten Flächen sind aus dem ehemaligen LSG Müggelspree-Löcknitzer Wald - und Seengebiet im Bereich der heutigen Grenzen von Königs Wusterhausen wann zu welchem Zweck herausgelöst worden (bitte mit Angabe der Lage, Fläche, Jahr und Nutzungsart alt/neu)?

8. Unter welchen Auflagen/Nebenbestimmungen wurde der bisherige Kies- und Sandabbau in Niederlehme von den Ge- und Verboten der LSG-Verordnung befreit?

9. Liegt bereits eine Bewertung vor, ob die Errichtung und der Betrieb der geplanten Deponie mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ vereinbar ist? Wenn ja, was sind die Ergebnisse?

10. Wurde vom Vorhabenträger ein Antrag auf Befreiung von den Ver- und Geboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung gestellt? Wenn ja, welche Ge- und Verbote sind von der beantragten Befreiung betroffen und wurde hierüber bereits entschieden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und mit welchen evtl. Auflagen/Nebenbestimmungen?

Abfälle

11. Welche Abfälle sollen in der Deponie gelagert werden (bitte Abfallschlüsselnummer, Abfallart und Herkunft auflisten)? Welche Kapazität soll für welchen Zeitraum geschaffen werden?

12. Liegt ein Transportmengenkonzept vor oder ist eines in Arbeit? Falls ja, wo ist dieses einsehbar? Welches zusätzliche Verkehrsaufkommen wäre für die Ortschaften Niederlehme und Zernsdorf zu erwarten? Falls nein, warum nicht?

13. Wie hoch wird der Anteil der auf der vorgenannten Umschlagstelle angelieferten Abfallstoffe eingeschätzt und welche Auswirkungen ergeben sich aus dem Umschlag und dem Abtransport derselben auf die Umwelt (insbesondere Feinstaub und Lärm) und den Straßenverkehr (Querung der Karl-Marx-Str. bzw. Wernsdorfer Str.)?

Belastungen für Umwelt sowie Anwohnerinnen und Anwohner

14. Wie sind die Abfallarten hinsichtlich der Vorsorgemaßstäbe des Bodenschutz- und Wasserrechts zu beurteilen? Welche Maßnahmen zum Schutz von Boden und Wasser sind vom Vorhabenträger bisher vorgesehen? Werden diese von der Genehmigungsbehörde als ausreichend angesehen?

15. Wie wird eine Grundwassergefährdung ausgeschlossen? Welche konkreten Nachweise/Studien sind erforderlich, um die Basisabdichtungssysteme hinsichtlich ihrer Dichtungsdauer von 30 Jahren sicherstellen zu können?

16. Wie wird die Möglichkeit bzw. die potentielle Notwendigkeit zur Errichtung eines Wasserwerkes in der Trinkwasserschutzzone IIIb und IV aufgrund der zu erwartenden Bevölkerungszuwachses in den umliegenden Gemeinden eingeschätzt?

17. Wurde bei den Betrachtungen über die Schadstoffbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner die künftige Schadstoffbelastung (insbesondere Feinstaubbelastung) durch den Flugverkehr am BER berücksichtigt?

18. Ist beabsichtigt, Betriebspläne des Sand- und Mörtelwerkes zur Wiederverfüllung des Tagebaus mit vormals festgelegten Schadstoffbegrenzungen für die Errichtung und den Betrieb der Deponie aufzuheben? Wenn ja, mit welcher Begründung?

19. Nach Abschluss des Tagebaubetriebs sind Wiederaufforstungen auf ca. 21,6 ha geplant. Wo und in welchem Umfang würden die Ersatzaufforstungen bei Genehmigung der geplanten Deponie durchgeführt werden?