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Peer-Counseling Verfahren im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes

Kleine Anfrage „Peer-Counseling Verfahren im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes“ herunterladen (PDF, 217 KB)

Im Rahmen des BTHG werden seitens der Bundesregierung sogenannte Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB) gefördert. Diese sollen unabhängig von Leistungsträgern, Leistungserbringern usw. und vor allem im Peer-Counseling-Ansatz durch SelbstvertreterInnenorganisationen organisiert werden. Die Landesregierung unterstützte die Bundesregierung in deren Auswahl durch begleitende Stellungnahmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Vereine bewarben sich um eine EUTB?

2. Wie viele davon erhielten eine positive Stellungnahme durch die Landesregierung?

3. Welche Vereine erhalten nun die Förderung und realisieren eine EUTB?

4. Wie definierte die Landesregierung das Kriterium der Unabhängigkeit?

5. Konnten alle Bewerber dieses Kriterium erfüllen?

6. Bewertete die Landesregierung auch Bewerber positiv, die dieses Kriterium nicht erfüllten?

7. Was tat die Landesregierung im Vorfeld, um ihre SelbstvertreterInnenorganisationen, die zumeist ehrenamtlich und niedrigschwellig tätig sind, in die Lage zu versetzen, eine solch umfangreiche Aufgabe überhaupt bewältigen zu können?

8. In wieweit wurde der Landesbehindertenbeirat bei der Auswahl oder Definition des Kriteriums der Barrierefreiheit involviert?