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Nicht vorschriftsmäßige Tötung von Ferkeln in Brandenburg

Kleine Anfrage „Nicht vorschriftsmäßige Tötung von Ferkeln in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 186 KB)

(Nr. 3834 - Benjamin Raschke) In einem Fernsehbeitrag des RBB vom 16. Juli 2018 hieß es, in einem Tierhaltungsbetrieb in Neuzelle (Landkreis Oder-Spree) hätten Mitarbeiter Ferkel nicht vorschriftsmäßig getötet. Bilder, die einer Tierschutzorganisation zugespielt worden waren, zeigen, wie Ferkel, gegen Kanten oder auf den Boden geschlagen werden, um sie zu töten. Dabei handelt es sich um kleine, aber überlebensfähige Ferkel, die einen Mehraufwand in der Aufzucht bedeutet hätten, sogenannte Kümmerer. Dem Tierschutzgesetz zufolge ist eine Tötung aber nur erlaubt, wenn ein ‚vernünftiger Grund‘ vorliegt. Zudem darf die Tötung „nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) (...) oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen“ erfolgen (§ 4 Tierschutzgesetz).

Ich frage die Landesregierung:

I. Vorwurf der nicht vorschriftsmäßigen Tötung von Ferkeln in einem Tierhaltungsbetrieb in Neuzelle

1. Gab es in dem Betrieb, gegen den die Vorwürfe erhoben werden, schon früher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen und wurden die Verstöße abgestellt? (bitte jeweils chronologisch auflisten)

2. Welche Maßnahmen wurden von der zuständigen Veterinärbehörde nach Bekanntwerden des Vorwurfs der nicht vorschriftsmäßigen Tötung von Ferkeln in dem Betrieb in Neuzelle ergriffen?

3. Hat der Landestierschutzbeauftragte den Betrieb nach Bekanntwerden der Vorwürfe besucht? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen oder Erkenntnissen?

II. Nicht vorschriftmäßige Tötung von Ferkeln in Brandenburg allgemein

4. Wie viele Vorfälle von nicht vorschriftsmäßiger Tötung von Ferkeln in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt?

5. Als wie groß schätzt die Landesregierung das Problem der nicht vorschriftsmäßigen Tötung von Ferkeln in Brandenburg ein?

6. Kontrollieren die Veterinärämter in Brandenburg, auf welche Art und wie viele Ferkel (pro Zeiteinheit) getötet werden? Wenn ja, wie und in welchen Abständen? Wenn nein, soll das in Zukunft geändert werden?

7. Kontrollieren die Veterinärämter die anfallenden toten Ferkel in Ferkelvermehrungsbetrieben und ermitteln sie die Tötungsursache (also natürlicher Tod, verordnungskonforme Tötung, Tötung durch Erschlagen)? Wenn nein, soll das in Zukunft geändert werden? Wenn ja, wie waren die Ergebnisse im o.g. Betrieb in den letzten 5 Jahren?

8. Verfügt die Landesregierung über Zahlen von Ferkeln in Brandenburg, die direkt nach der Geburt sterben? Wenn ja, wie hoch ist die Zahl?

9. Bietet das Land Schulungsmaßnahmen an, um eine Verrohung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Tierhaltung zu verhindern oder sind der Landesregierung Schulungsmaßnahmen anderer Akteure bekannt?