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Nachfragen zum Fall Haasenburg

Kleine Anfrage „Nachfragen zum Fall Haasenburg“ herunterladen (PDF, 176 KB)

Bezugnehmend auf die Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3095 der Abgeordneten Gerrit Große (DIE LINKE) zu den Ergebnissen der Ermittlungen gegen Beschäftigte der Haasenburg GmbH (Drucksache 6/7765) stellen sich Nachfragen. Unter Frage 7 erkundigte sich Frau Große, ob es im Zusammenhang mit Ermittlungen zur Haasenburg GmbH Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Staatsanwaltschaft gab. Darauf antwortet die Landesregierung: „Es gab im Zusammenhang mit Ermittlungen der Haasenburg GmbH keine persönlichen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bedienstete der Staatsanwaltschaft.“ In der Zeitung „Die Tageszeitung“ vom 8.12.2015 kritisiert der Hamburger Anwalt C. G. in dem Artikel mit der Überschrift „Leider verjährt“ die Sachbearbeitung durch die zuständige Staatsanwältin im Fall seines ehemals in der Haasenburg untergebrachten Mandanten. Wörtlich heißt es dort: „G. reichte im August dieses Jahres Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Staatsanwältin ein. Seine Kritik: Bei den Ermittlungen der Cottbusser Behörde seien nicht einmal Zeugen vernommen wurden. Die Akten lagen vor ‚und es passierte nichts‘, sagt er.“ Ferner heißt es in dem Artikel: „Anwalt G. regt in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Staatsanwältin an, die Generalstaatsanwaltschaft möge prüfen, wie viele weitere Verfahren aus dem Gesamtkomplex Haasenburg GmbH von der Juristin wegen einer zwischenzeitlichen Verjährung und mangels hinreichender Förderung des Verfahrens eingestellt wurden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde prüft daraufhin der leitende Oberstaatsanwalt in Cottbus.“ Der Anwalt kritisiert, dass bei seinem Mandanten die Tatvorwürfe Körperverletzung und gemeinschaftliche Körperverletzung wegen Verjährung eingestellt wurden, was bei einer anderen Sachbearbeitung nicht passiert wäre.

Ich frage die Landesregierung

1. Ging bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg eine Dienstaufsichtsbeschwerde des oben genannten Rechtsanwalts mit Datum 24. August 2015 zur (dienst-)recht-lichen Überprüfung der Sachbearbeitung eines Ermittlungsverfahrens im Komplex Haasenburg durch die zuständige Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus ein?

2. In wie vielen der insgesamt 55 Ermittlungsverfahren gegen Betreuer und 15 Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wurden einzelne Tatvorwürfe nicht verfolgt, weil Verjährung eingetreten war?

3. Wie viele einzelne Tatvorwürfe konnten wegen Verjährung nicht verfolgt?