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Multimediaboxen in Brandenburgs Justizvollzugsanstalten

Kleine Anfrage „Multimediaboxen in Brandenburgs Justizvollzugsanstalten“ herunterladen (PDF, 239 KB)

In Brandenburgs Justizvollzugsanstalten ist die Einführung sogenannter Multimediaboxen geplant. Diese sollen den Insassen Telefonate unter Berücksichtigung ihrer Privatsphäre ermöglichen, Zugang zu Radio- und Fernsehen und in eingeschränktem Umfang auch Zugang zum Internet bereitstellen. Die geplanten Multimediasysteme waren bereits Thema in mehreren Rechtsausschusssitzungen, einen Überblick zur Finanzierung und zu Kosten liegt bisher nicht vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Umsetzungsstand der Einführung der Multimediaboxen insgesamt und in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten?

2. Unter welchen Voraussetzungen erhalten Insassen Zugang zu den Boxen; unter welchen Voraussetzungen wird ihnen der Zugang verwehrt?

Investitions- und Betriebskosten

3. Welche Firma/welche Firmen wurde/wurden mit der Installation und welche mit dem Betrieb der Boxen beauftragt?

4. Welche Investitionen, bspw. Aufbau der Infrastruktur (Endgeräte & Verkabelung), werden seitens der beauftragten Firma/Firmen erwartet, welche Investitionen werden vom Land getragen?

5. Werden die jährlichen Betriebskosten durch die beauftragte Firma und / oder das Land getragen, mit welcher Höhe rechnet die Landesregierung?

Kosten für die Insassen

6. Wie gestalten sich die Nutzungsentgelte für Telefon und Fernsehen im Vergleich zu den bisherigen Nutzungsgebühren für Gefangene? (Bitte die geplanten Telefontarife wie auch die Tarife für den Fernsehempfang auflisten und dem Status quo gegenüberstellen.)

7. Wie werden diese Entgelte kalkuliert?

8. Geht die Regierung davon aus, dass die Investitionen durch diese Nutzungsentgelte der Insassen refinanziert werden?

9. In welchem Umfang sind die Preise durch die besonderen Bedingungen des Strafvollzugs verursacht und wie genau wird sichergestellt, dass sich die aktuellen Tarife auch in Zukunft am Marktpreis orientieren (vgl. BVerfG 2 BvR 2221/16,
v. 8.11.17)?

10. Hält die Regierung diese Preise für angemessen? Auf welcher Grundlage kommt sie zu dieser Einschätzung?

Nutzung bisheriger Geräte

11. Dürfen die bisher genutzten TV-, Musikabspiel- und weitere Elektrogeräte
(z.B. Spielkonsolen) weiter genutzt werden? Falls ja, zusätzlich zu den Multi-mediaboxen? Falls nein, wie wird mit den Geräten und wie mit den bisherigen Besitzgenehmigungen für diese Geräte umgegangen?

12. Ist der Umgang mit den bisherigen Besitzgenehmigungen Gegenstand des Vertrages mit dem Betreiber?