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Mobilisierung bisher ungenutzter Potentiale – der ELER für die Förderung von Frauen auf dem Land

Kleine Anfrage „Mobilisierung bisher ungenutzter Potentiale – der ELER für die Förderung von Frauen auf dem Land“ herunterladen (PDF, 216 KB)

Die Enquete-Kommission 6/1 hat sich mit der Zielrichtung der Förderungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beschäftigt. Der Brandenburger Landfrauenverband e.V. hat in der Enquete-Kommission 6/1 deutlich gemacht, dass Frauen im Ehrenamt und Beruf in erheblichem Maße zur Entwicklung der ländlichen Räume beitragen. Allerdings treffen Frauen öfter als Männer auf strukturelle Hindernisse, die eine gleichberechtigte Teilhabe erschweren. Deswegen muss unter Berücksichtigung der vielfältigen Lebenswirklichkeiten und um die Teilnahme und Teilhabe von Frauen an Fördermaßnahmen zu erhöhen die Gleichstellung von Frauen und Männern als ein Zielbereich der Förderung der ländlichen Entwicklung verankert werden. Komplementär dazu sind spezifische gleichstellungsorientierte Programme und Maßnahmen im ELER einzurichten. Durch bewusste Ausgestaltung und Umsetzung der Förderung ist ein Beitrag zu mehr Gleichstellung möglich. Die Gleichstellung und Förderung von Frauen ist für den ELER u.a. relevant, weil das Förderprogram LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung ist, der es den Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten und die Region gemeinsam weiterzuentwickeln. Zu den wesentlichen Merkmalen der LEADER-Methode zählt der Bottom-up-Ansatz: Lokale Akteurinnen und Akteure sind aktiv an der Ausarbeitung und Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie beteiligt sowie in die Auswahl der Projekte in ihrer Region eingebunden. (Quelle: „Der LEADER-Ansatz“ - Europäischen Kommission 2006). Hinsichtlich der Ist-Situation bei der Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen - in Brandenburg sind in den Kommunalparlamenten Frauen mit durchschnittlich 23,3 % vertreten - mit einer großen Varianz, die von 10 bis 39,3 % reicht. Es gibt eine einzige Landrätin und keine einzige Oberbürgermeisterin (Quelle: MASGF 2018) und da durch eine gendersensible Ausgestaltung und Umsetzung von Förderung ihre Wirksamkeit erhöht werden kann, frage ich die Landesregierung:

1. In der für die Strukturfonds geltenden Rahmenverordnung, der ESIF-Verordnung, wird das Querschnittsziel „Gleichstellung und Nichtdiskriminierung" postuliert. In der ELER-Verordnung wird dieses Ziel aber nicht mehr erwähnt. Wird sich die Landesregierung bei der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern als ein Zielbereich der Förderung der ländlichen Entwicklung in der nächsten ELER-Verordnung verankert wird?

2. Was unternimmt die Landesregierung um sicherzustellen, dass im Rahmen der ELER-Förderung Genderkompetenz/ -sensibilität aufgebaut und gefördert wird? Inwieweit wird die Landesgleichstellungsbeauftragte in diesen Prozess mit einbezogen? Bitte konkrete Maßnahmen auflisten.

3. Um die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen zu verbessern haben einige Bundesländer einen Frauenanteil in LEADER-LAGn festgelegt: In Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es bspw. Soll-Formulierungen und in Nordrhein-Westfalen eine konkrete Quotenregelung - dort sollen ein Drittel der LAG sollte aus Frauen bestehen. Gibt es in Brandenburg entsprechende Regelungen? Wenn nein, wie bewertet die Landesregierung den Ansatz eine klare Frauenquote für LEADER-Regionen einzuführen?

4. Sollten nach Auffassung der Landesregierung gendersensible Auswahlkriterien für LEADER-Projekte eingeführt werden?

5. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Leitfäden für verschiedene Förderbereiche. Zur Umsetzung von Gleichstellung im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) bspw. zu Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben in Unternehmen oder Integration von Gleichstellung in der Integrierten ländlichen und der lokalen Entwicklung. Sind den Landesregierung diese Leitfäden bekannt? Gibt es etwas Vergleichbares in Brandenburg? Wenn nein, warum nicht? Falls ja, bitte auflisten.

6. In Baden-Württemberg gibt es ein Landesförderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ (seit dem Jahr 2000). Es ist EU-kofinanziert und EU-weit das einzige ELER-Programm speziell zur Förderung von Frauen. Ziel ist die Erschließung neuer Geschäftsfelder, Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf, Förderung der Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner, um wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Ländlichen Raum zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt in den Dörfern zu stärken.

a) Ist der Landesregierung dieses Programm bekannt und wenn ja, wie bewertet sie es?

b) Kann sich die Landesregierung vorstellen ein ähnliches Programm auf Landesebene, mit oder auch ohne EU-Kofinanzierung einzuführen? Wenn nein, warum nicht? Falls ja, in welchem Zeitraum?