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Leistungsprämien und -zulagen im Bereich des MdF und der Finanzbehörden

Kleine Anfrage „Leistungsprämien und -zulagen im Bereich des MdF und der Finanzbehörden“ herunterladen (PDF, 276 KB)

(Nr. 3866 - Axel Vogel) Die 2014 eingeführte neue Brandenburgische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung, sieht auch die Erweiterung der Rahmenbedingungen zur Vergabe von Teamprämien und Teamzulagen vor. Dabei gilt jetzt ein Höchstbetrag von 250 Prozent anstelle von früher 150 Prozent des für eine Einzelprämie oder für eine Einzelzulage geltenden Höchstsatzes. Maximal dürfen jährlich maximal 15 % der Beamtinnen und Beamten eine Leistungsprämie oder -Zulage erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer hat Anspruch auf die Leistungsprämie oder -zulage für Beamte im Finanzministerium und unter welchen Voraussetzungen wurden sie dort in den letzten beiden Jahren (2016 und 2017) in welchem Umfang (Gesamtsumme, Anzahl und Quote der Leistungsprämien und Leistungszulagen, Bandbreite der einzelnen Prämien bzw. Zulagen in Euro) gewährt?

2. Wer hat Anspruch auf die Leistungsprämie oder -zulage für Beamte bei den nachgeordneten Finanzbehörden und Finanzämtern und unter welchen Voraussetzungen wurden sie dort in den letzten beiden Jahren (2016 und 2017) in welchem Umfang (Aufgliederung bitte wie zu Frage 1.) gewährt?

3. Wie verteilten sich die Prämien und Leistungszulagen in den Jahren 2016 und 2017 auf die einzelnen Finanzämter und wie hoch waren diese jeweils? (Angabe in Summe und Quote der EmpfängerInnen pro Standort)

4. In wie vielen Fällen wurden im Ministerium und den Finanzbehörden die maximal möglichen Einzel-und Teamprämien gewährt.