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Legehennenanlage in Hardenbeck

Kleine Anfrage „Legehennenanlage in Hardenbeck“ herunterladen (PDF, 110 KB)

Im Juni 2016 wurde in Hardenbeck eine Legehennenanlage mit 25.000 Tierplätzen genehmigt (Genehmigung Nr. 20.110.00/11/0701A.2/RO), im April 2017 erfolgte eine Bewilligung zur Erweiterung der Anlage auf insgesamt 39.990 Tierplätze (Genehmigung Nr.20.077.ÄO/15/7.1.1.2V/T13).

Ich frage die Landesregierung:

1. In der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr.1133 wurde erwähnt, dass der o.g. Landwirtschaftsbetrieb für die Errichtung bzw. den Ausbau der Stallanlagen in Hardenbeck einen Fördermittelbetrag von 455.704 Euro erhielt. Wurde dieser Betrag für die gesamte Anlage (inklusive Erweiterung auf 39.990 Tierplätze) oder nur für die Errichtung des ersten Stallgebäudes gezahlt?

2. Sind weitere Fördermittel für die im April 2017 genehmigte Erweiterung der Anlage auf 39.990 Tierplätze durch Stallneubau beantragt bzw. genehmigt worden? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Förderprogramm?