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Kosten der Schallschutzmaßnahmen am künftigen BER

Kleine Anfrage „Kosten der Schallschutzmaßnahmen am künftigen BER“ herunterladen (PDF, 165 KB)

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.01.2018 zur „Finanzielle Auswirkungen durch die spätere Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg" (Drucksache 19/00346) geht hervor, dass für das Schallschutzprogramm BER 730 Mio. Euro veranschlagt wurden, wovon 344 Mio. Euro (Stand Dezember 2017) bereits als Leistung erbracht worden sind.

Dem aktuellen Schallschutzbericht vom Dezember 2017 ist zu entnehmen, dass von insgesamt gut 26.000 Antragsberechtigten Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutz) laut aktuellem Schallschutzbericht die erforderlichen Maßnahmen bei insgesamt gut 8.800 komplett bzw. in Teilen umgesetzt wurden (entweder baulich oder als Entschädigung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Arten von Maßnahmen werden durch das Schallschutzprogramm BER finanziert und sind also in den von der Bundesregierung genannten 344 Mio. EUR enthalten?

2. Welchen Anteil haben die Kosten für diese bislang umgesetzten Schallschutzmaßnahmen an den bisherigen Gesamtausgaben für das Schallschutzprogramm
(344 Mio. EUR)?

3. Mit welchen Gesamtkosten zur Umsetzung des baulichen Schallschutzes für alle anspruchsberechtigten Wohneinheiten rechnet die Landesregierung heute? Bitte begründen.