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Geplante Förderung von Erdöl und Erdgas in der Urlaubsregion Schwielochsee

Kleine Anfrage „Geplante Förderung von Erdöl und Erdgas in der Urlaubsregion Schwielochsee“ herunterladen (PDF, 143 KB)

(Nr. 4077 - Benjamin Raschke/ Axel Vogel) Die Pläne der Bergbau-Gesellschaft CEP (Central European Petroleum GmbH), am Schwielochsee (Dahme-Spreewald/Oder-Spree) Öl und Gas zu fördern, stehen massiv in der Kritik. Das Landesamt für Bergbau, Rohstoffe und Geologie (LBGR) hatte die Bewilligung zur Kohlenwasserstoffförderung in der Niederlausitz im Herbst 2017 erteilt. Die Genehmigung bezieht sich auf ein rund 330 Quadratkilometer großes Gebiet, in dem das Unternehmen Kondensat sowie Erdöl-und Erdgasvorkommen nachgewiesen haben will. Die deutsch-kanadische Firma hat inzwischen eine Reihe seismischer Untersuchungen und mehrere Probebohrungen in der Region durchgeführt. Nach Angaben der Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren im Oberspreewald" sollen ca. 40 Bohrungen im Raum Schwielochsee geplant sein. (vgl LR, 24. August 2018: „Erdöl-und Erdgasbohrung: Widerstand formiert sich" https://www.lr-online.de/lausitz/luebben/erdoelbohrung-widerstand-formiert-sich_aid-32122579)

Wir fragen die Landesregierung:

Verfahren

1. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für das Erlaubnisfeld „Lübben" bzw. das Bewilligungsfeld „Guhlen", und was sind die weiteren Schritte von Seiten CEP und LBGR?

2. Wie viele Bohrungen wurden vom LBGR für das Erlaubnisfeld „Lübben" bzw. das Bewilligungsfeld „Guhlen" genehmigt?

3. Auf einer Veranstaltung des Erdgasförderunternehmen CEP am 30. August 2018 soll –der Lausitzer Rundschau zufolge –Angelika Seidemann, Abteilungsleiterin Geologie beim LBGR erklärt haben, dass die Bewilligung für zwei weitere Probebohrungen auf der bestehenden Guhlener Anlage praktisch unterschriftsreif auf dem Tisch lägen. Kann die Landesregierung diese Aussage bestätigen? Wie ist der aktuelle Stand?

4. Wurden bei den Vorhaben „Abteufen der Bohrung Guhlen 2" und „Abteufen der Bohrung Guhlen 4" Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte detailliert angeben)?

5. In der Antwort auf die Anfrage Drucksache 6/5731 erklärte die Landesregierung im Jahr 2016, dass die im Land Brandenburg tätigen Erdgasunternehmen im Rahmen der Zulassungen mit seismologischen Überwachungsaufgaben beauflagt werden. Wird die Landesregierung auch bei CEP Auflagen machen, und wie werden diese kontrolliert?

6. Werden die von der geplanten Förderung betroffenen Kommunen auf Grundlage der Verordnung vom am 1. Januar 2016 über die Feldes- und Förderabgabe im Land Brandenburg (BbgFördAV) auch finanziell beteiligt? Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

7. Wird die Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren im Oberspreewald" als „Träger öffentlicher Belange" am bevorstehenden Genehmigungsverfahren teilnehmen können?

Informationspolitik des Wirtschaftsministerium und des nachgeordneten Landesbergamtes

8. Warum hatte sich das LBGR mit einem Infostand auf der Veranstaltung des privaten und profitorientierten Erdgasförderunternehmen CEP präsentiert?

9. Auf wessen Initiative kam die Errichtung eines Infostandes des LBGR zustande –auf Einladung von CEP, oder ist das LBGR auf die CEP zugegangen mit dem Angebot eines Infostandes?

10. Sieht die Landesregierung einen Interessenkonflikt, wenn das LBGR auf einer privaten Lobby-Veranstaltung eines Erdgasförderunternehmens auftritt, zugleich aber das Projekt als Genehmigungsbehörde überwachen soll?

11. Warum hat das LBGR nicht aktiv –z.B. mit erklärenden Wortbeiträgen oder einem Infostand – an der Infoveranstaltung der lokalen Bürgerinitiative am 23. August in Goyatz teilgenommen?

12. Warum wirbt das Wirtschaftsministerium auf seiner Website mit einer Fotografie, auf der deutlich das Logo von CEP zu erkennen ist, für das „Rohstoffland Brandenburg"? (siehe: https://mwe.brandenburg.de/de/rohstoffland-brandenburg/bb1.c.478775.de)

13. Hat das Land Brandenburg die Werbung auf landeseigenen Informationsportalen mit dem privaten Unternehmen CEP abgesprochen und in Rechnung gestellt? Wenn ja, wie hoch ist die Summe, die das Land erhalten hat?

14. Wie will das Land Brandenburg den Verdacht eines Interessenskonflikts ausräumen, wenn nachgelagerte Behörden einerseits für die Genehmigung der Ausbeutung von Erdgaslagerstätten zuständig sind und andererseits vom Wirtschaftsministerium offensiv für ein spezielles Unternehmen geworben wird?

Brandbekämpfung

15. Hält CEP eine Werksfeuerwehr für den Fall einer Havarie oder eines Brandes durch die kommende Erdgasförderung vor, und wie schnell kann diese jeweils am Einsatzort sein?

16. Warum wurden Bohrungen bis jetzt genehmigt, ohne dass ein hinreichendes Havarie-/Sicherheitskonzept vorliegt? Bis wann wird ein Konzept vorliegen?

17. Sieht die Landesregierung die lokalen Einrichtungen der Feuerwehr als ausreichend ausgestattet und geschult an für den Fall einer Havarie oder eines Brandes durch die in Aussicht stehende Förderung? Wenn ja, woran wird das konkret festgemacht, falls nein, welche Schlussfolgerungen ergeben sich?

Regionale Auswirkungen

18. In Niedersachsen ereigneten sich in den letzten Jahrzehnten immer wieder kleinere Erdbeben in der Nähe von Erdgasförderfeldern. Um die Ereignisse besser zu überwachen, wurde 2013 der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) eingerichtet. Steht die Landesregierung Brandenburg weiterhin auf dem Standpunkt, dass ein Erdbebendienst im Land Brandenburg nicht erforderlich ist? (vgl. Drucksache 6/5731)

19. Wie schätzt die Landesregierung die Vereinbarkeit eines Erdöl-/Erdgasfördergebietes in der Urlaubsregion Schwielochsee mit der touristischen Entwicklung zum Leichhardtland und der Internationalen Naturausstellung (I.N.A.) ein, in die seit einigen Jahren mit Unterstützung des Landes intensiviert wird, um die regionale Wertschöpfung zu steigern?

20. Welche wirtschaftlichen Effekte wären aus Sicht der Landesregierung auf Grund der Erdöl-/Erdgasförderung für die Region zu erwarten?

21. Welche Zusammensetzung hat das zu fördernde Gas und welche Begleitsubstanzen werden in welchen Mengen erwartet?