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Gefährliche Müllablagerungen in Fürstenwalde

Kleine Anfrage „Gefährliche Müllablagerungen in Fürstenwalde“ herunterladen (PDF, 256 KB)

Wie der rbb am 6.2.2018 berichtete, häuften mehrere Entsorgungsunternehmen in Fürstenwalde unweit der Spree illegal Müll auf einem Gelände an. Sowohl die Staatsanwaltschaften, als auch das Landesamt für Umwelt haben sich bereits mit dem Fall befasst.

Auf den Grundstücken liegen Ölabfälle (u. a. Schweröl und Kabelöl) und es sind Tanks vorhanden, aus denen bereits Öl entweicht. Auch aus dem Transformatorenhaus sollen große Mengen Transformatorenöl in das Erdreich versickert sein. Weiterhin befinden sich Asbestabfälle und Teerpappe auf den Grundstücken. Es handelt sich um mindestens 11.000 Tonnen illegaler Abfälle. Recycelt wurde nur zu einem geringen Anteil. Verwickelt in diese illegalen Machenschaften war u.a. immer derselbe Geschäftsführer G., der auch ein Eigentümer eines der Grundstücke ist.

Laut Presseberichterstattung hat das Landesumweltamt dem Betreiber Herrn G. nach Bekanntwerden der illegalen Abfallablagerungen und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft im Jahr 2013 eine weitere Abfallanlage auf dem Gelände genehmigt. Fraglich ist, in wie weit die folgenden Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hierbei berücksichtigt wurden:

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrwG)

§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

„(2) Der Inhaber eines Betriebes im Sinne des Absatzes 1 sowie die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen zuverlässig sein. Der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal müssen über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen.

(3) Die zuständige Behörde kann die angezeigte Tätigkeit von Bedingungen abhängig machen, sie zeitlich befristen oder Auflagen für sie vorsehen, soweit dies zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist. Sie kann Unterlagen über den Nachweis der Zuverlässigkeit und der Fach- und Sachkunde vom Anzeigenden verlangen. Sie hat die angezeigte Tätigkeit zu untersagen, wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, oder wenn die erforderliche Fach- oder Sachkunde nach Absatz 2 Satz 2 nicht nachgewiesen wurde.“

Ich frage die Landesregierung:

Gefährlicher Müll

1. Welche gefährlichen Stoffe liegen laut Landesamt für Umwelt auf den betroffenen Grundstücken in Fürstenwalde?

2. Falls das Landesamt für Umwelt keine gefährlichen Stoffe auf den Grundstücken festgestellt haben sollte: Wie erklärt sich die Diskrepanz zum rbb-Bericht?

3. Warum wurden die Ölabfälle und die weiteren gefährlichen Abfälle (z.B. Asbest) bisher nicht ordnungsgemäß entsorgt? Wird dies von Seiten des Landes veranlasst und (vor-)finanziert?

4. In welchem Umfang ist bereits Öl in das Erdreich gesickert? Welche Gefahren gehen hiervon aus?

5. Welche Maßnahmen hat das Landesamt für Umwelt bisher veranlasst, um das Fortschreiten der Kontamination von Erdreich mit Öl zu stoppen? Welche Maßnahmen wurden veranlasst, um das Erdreich entsprechend zu sanieren?

6. Werden derzeit Abfälle, die auf den betroffenen Grundstücken lagern, abtransportiert? Wenn ja, welche Abfälle und durch wen?

7. Durch wen und in welcher Höhe werden die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung der Abfälle getragen?

8. Wurden an die Abfallerzeuger Beseitigungsaufforderungen durch das Landesamt für Umwelt erteilt? Wenn ja, an wen konkret und mit welchem Inhalt? Wurden diese juristisch angefochten?

9. Was haben die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Betreiber der Entsorgungsunternehmen im Jahr 2013 ergeben?

10. Was haben die im Jahr 2017 bei der Kriminalpolizei eingegangenen Anzeigen von Bürger*innen ergeben?

Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit des Betreibers

11. Welche Verfügungen hat das Landesamt für Umwelt wann gegen die Betreiber der illegalen Müllablagerungen erlassen? In welcher Höhe wurden wann Zwangsgelder eingefordert? Welche der Verfügungen wurde nachgekommen, welche wurden rechtlich angegriffen und wie ist jeweils der aktuelle Stand?

12. Welche gerichtlichen Entscheidungen hat es bisher bzgl. der Verfügungen gegeben und welche Begründungen lagen den Entscheidungen zu Grunde?

13. Warum hat das Landesamt für Umwelt bei der Anzeige einer weiteren Tätigkeit bzw. Genehmigung einer weiteren Anlage auf dem gleichen Gelände im Jahr 2013 nicht die Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers gemäß §53 Kreislaufwirtschaftsgesetz geprüft (vgl. rbb-Bericht)?

14. In wie weit hat das Landesamt für Umwelt bei der Anzeige im Jahr 2013 die Fach- und Sachkunde des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Personen gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz geprüft? Was war das Ergebnis?

15. Warum hat das Landesamt für Umwelt die angezeigte Tätigkeit des Betriebs bzw. die Inbetriebnahme einer weiteren Anlage im Jahr 2013 nicht gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz untersagt?

16. Hat das Landesamt für Umwelt die angezeigte Tätigkeit bzw. die Inbetriebnahme einer weiteren Anlage im Jahr 2013 von Bedingungen abhängig gemacht, sie zeitlich befristet oder mit Auflagen versehen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

17. In welcher Höhe wurden vom Betreiber Sicherheitsleistungen vor Aufnahme der weiteren Tätigkeit im Jahr 2013 bzw. vor Inbetriebnahme einer weiteren Anlage eingefordert? Ab welcher Höhe tritt nach Ansicht der Landesregierung ein abschreckender Effekt ein?

18. Betreibt der Anlagenbetreiber noch weitere Anlagen oder ist an deren Betrieb beteiligt? Wenn ja, an welchen?

19. Bei welchen dieser Anlagen wurden ebenfalls Verfügungen erteilt, die rechtlich angegriffen wurden? Wie ist hier der aktuelle Stand?

Fördermittel

20. Wurden für die Anlage bzw. Teile hiervon in den vergangenen 25 Jahren Fördermittel beantragt und bewilligt? Wenn ja, von wem, wann und in welcher Höhe (bitte auflisten)?

Handlungsmöglichkeiten gegen illegale Müllablagerungen

21. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gemeinde ein Gewerbeverbot aussprechen? Welche Fälle sind der Landesregierung in Brandenburg in Bezug auf Recyclingfirmen bekannt?

22. Welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um die Weiterführung einer Recyclinganlage wegen illegaler Tätigkeiten zu untersagen?

23. Sieht die Landesregierung hier weiteren Regelungsbedarf? Wenn ja, welchen?


https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2018/02/muell-ohne-ende-illegale-abfalllager-in-brandenburg.htm/